Ist es illegal mit Licht am TAG zu fahren?

13 Antworten

Nein, es wird sogar begrüßt und bei einigen Fahrzeugen ist es seit Jahren verpflichtend.

Es ist nicht illegal, mit Licht am Tag zu fahren, solange es sich um das Abblendlicht handelt. Nach §49 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Kraftfahrzeugführer ihr Abblendlicht benutzen, wenn sie in der Dämmerung, bei Dunkelheit, bei Nebel, Regen, Schneegestöber, Schnee oder Eisglätte fahren, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern. Dies gilt auch am Tag, wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind oder wenn andere Verkehrsteilnehmer durch die Sonne geblendet werden könnten.

Es ist allerdings illegal, das Fernlicht am Tag zu benutzen. Nach §54 der StVO dürfen Kraftfahrzeugführer das Fernlicht nur benutzen, wenn sie auf einer Straße fahren, die nicht beleuchtet ist, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern oder wenn sie auf einer Straße mit Gegenverkehr fahren, der durch das Abblendlicht geblendet werden könnte. Die Benutzung des Fernlichts am Tag kann zu Blendung anderer Verkehrsteilnehmer führen und ist daher illegal.

Stand- und Abblendlicht geht am Tag auf jeden Fall. Nebelscheinwerfer theoreitsch nicht, aber ich habe eigendlich nie erlebt, dass deswegen jemand angehalten wurde.

lg, Anna

Ich meine, dass es mal in den 60ern oder so nicht gestattet war aber mittlerweile ist das völlig legitim. Alles was die Front so hergibt: Abblendlicht, Standlicht, Kurvenlicht, manche nehmen auch Nebelscheinwerfer, weils so toll aussieht. Interessiert die Rennleitung heute nicht mehr.

Motorisierte Zweiräder müssen mit Abblendlicht fahren.

Woher ich das weiß:Hobby – 2 Triumph Trident 900 und 2 Simson S51 B2-4

Nein. Motorräder müssen das sogar.

Woher ich das weiß:Hobby – Fahre seit 30 Jahren Motorrad. Schraube selbst.