ist der satz in der bewerbung in ordnung?

5 Antworten

Das ist so eine Standardfloskel. Würde ich eher weglassen. Sie wissen ja schließlich bereits, dass Du Dich bewirbst und, dass Du Interesse hast ergibt sich dadurch ja sowieso.

Ich würde dort eher in einem Satz beschreiben, warum Du Interesse hast oder warum Du geeignet bist.

Vielleicht verbindest du den ersten Satz lieber anders. Zum Beispiel: Auf ihrer Homepage bin ich auf ihre Stellenanzeige zu einer Ausbildungsstelle zur Drogisten (...) gestoßen.

LG und Viel Glück!

Durch Ihre offene Stellenanzeige auf Ihrer Homepage habe ich erfahren, dass sie einen Ausbildungsplatz zur Drogistin für den 01.09.2020 zu vergeben haben und möchte mich hiermit mit großem Interesse für diese Stelle bewerben

“dass“ passt nicht... „in der“ ist besser.

“noch zu vergeben haben“ ist nicht so eloquent... „ausschreiben“ vielleicht?

Stellenanzeige im letzten Teil würde ich nicht nochmal wiederholen. Schreib lieber „Mit großen Interesse würde ich mich hiermit gerne darum bewerben“

Danach kommt halt das andere Blabla...

in ihrer Stellenanzeige im Internet habe ich erfahren, dass sie noch eine Drogistin ausbilden würden. Mit großem Interesse bewerbe ich mich hiermit um diese Stelle ab 01.09.2020.