Ist der Hausmeister dafür zuständig?
In meiner Wohnung ist das Wasser in der Heizung in so gut wie allen Heizungen ausgegangen. Das Ding müsste jetzt neu aufgefüllt werden. Ich selber bin da komplett der Laie drin und gebe so was gerne an die Hausverwaltung weiter, aber jedes mal wenn der Hausmeister antanzt ist dieser mega angepisst und erklärt mir immer sehr wütend; wie man hier vorgeht und wie ich beim nächsten mal mir den Anruf ersparen kann. Das passiert so im Schnitt alle 6 Monate. Ist der Hausmeister grundsätzlich dafür zuständig? Ist das so ne Sache im kleingedruckten und von Mietvertrag zu Mietvertrag unterschiedlich? Gibt es da überhaupt eine Norm?
Ist es eine wohnungsbezoge Anlage oder steht die zentral für alle im Heizraum?
Wir haben alle eine einzelne Anlage in jeder Wohnung.
Dann hat der Hausmeister wohl die besseren Karten, denn für den Betrieb incl. Wartung ist dann ja allein der Mieter zuständig.
Zum einen hab ich gar keine Ahnung wie man dieses Ding bedient und zum anderen funktioniert das ohne Probleme. Im Heizungskörper ist halt das Wasser ausgegangen darum geht's nicht.
8 Antworten
Das habe ich noch nie erleben dürfen, dass Wasser aus den Heizungen ausgeht.
Dann kann ja nur das Heizungsrohr defekt sein, weil alles da rausläuft (wohin?), oder?
Es ist laut Nachfrage eine Theme in der Wohnung, für Wartung und Betrieb wird der Mieter somit allein zuständig sein, nicht der Hausmeister.
Ich sehe dich als Mieter nicht in der Pflicht, dafür zu sorgen dass der Heizkreis deiner Wohnung mit ausreichend Wasser gespeist ist. Selbst wenn das Heizgerät (Therme, usw.) in deiner Wohnung verbaut ist nicht. Könnte eine ungewollte Beschädigung nach sich ziehen, das ist wohl kaum im Sinne des Eigentümers. Ansonsten, wenn dies vertraglich festgehalten ist, müsstest du deinerseits einen Fachmann damit beauftragen.
Vielleicht solltest du dich mal an die Hausverwaltung wenden, um das zu erläutern und zu klären, eigentlich ist das doch Aufgabe des Hausmeisters, bzw. sollte der Vermieter für einen reibungslosen Betrieb aller notwendigen Anlagen, wie Strom und Heizung, sorgen.
wenn ein Hausmeister dir schon mehrmals erklärt hat wie man da vorgeht ist er mit recht von dir beratungsresistenten Angepist
Kleinere Reparaturen sind vom Vermieter durchzuführen, so steht es in zahlreichen Mietveträgen. Das Tauschen eines Leuchtmittels dieser Art ist nicht mit der Wartung einer Heizungsanlage zu vergleichen. Zur Wartung gehört u.a. das Auffüllen des Wassers. Dein Kommentar ist somit überflüssig,
Es gibt tatsächlich Menschen, die, aus verschiedenen Gründen, mit so etwas überfordert sind.
Das ein Schaden verursacht wird, wäre immerhin im Bereich des Möglichen. So bliebe dem Mieter also nur, seinerseits einen Fachmann damit zu beauftragen.
ein Hausmeister ist kein Wartungsmonteur für Heizungsanlagen , ebenso wenig wie du Fachmann für Beratungsresistente Mieter bist .
Bedeutet der Mieter soll das Wasser in der Anlage selbst auffüllen, auch wenn er keine Ahnung hat, wie dies zu bewerkstelligen ist? Der Hausmeister aber hat derartige Arbeiten nicht zu verrichten?
Du solltest deine Aussagen mal überdenken, die sind etwas konfus und inhaltslos.
Hängt vom Heizung Typ und natürlich Mietvertrag ab, wofür du zuständig bist oder die Hausverwaltung?
Und ja, das die so drauf sind ist oft normal. Für die sind das halt zu einfache Aufgaben.
bedingt. auf jeden fall ist er, wenn einer da ist, dein ansprechpartner. je nach dem wie das organsiert ist, ist der hausmeister dann tatsächlich nur vermittler für das unternehmen, welches zuständig ist.
also einfach dem hausmeister bescheid sagen. entwder kümmert er sich selbst drum, oder schickt jemanden.
lg, anna
Alles klar soweit, wenn denn auch der Hausmeister oder die Hausverwaltung die Verantwortung dafür übernimmt, wenn durch den unsachgemäßen Eingriff des Laien ein Schaden entsteht.