Nebenkostenabrechnung, Kosten für Hausmeister wurden berechnet, den es nicht gab?

schleudermaxe  01.06.2021, 21:03

Wieso denn zwei MV, welcher gilt?

Wie hoch ist der Anteil für den Hausmeister?

eliwulei 
Fragesteller
 02.06.2021, 11:50

MV, weil ich da zugezogen bin. Einviertel Anteil wurde uns berechnet, vier Mietparteien. Wäre OK wenn es den Hausmeister gäbe.

4 Antworten

Kosten für Hausmeisterdienste sind auf die Nebenkosten umlegbar. Du kannst dir vom Vermieter die Belege für diese Kosten zeigen lassen.

eliwulei 
Fragesteller
 01.06.2021, 20:12

Es gab und gibt Niemand. Strasse und Haus wird von alle Mieter in Ordnung gehalten.

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schleudermaxe  01.06.2021, 21:08

Aber gemäß Urteil BGH darf fiktiv abgerechnet werden. Belege sind nicht nötig.

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albatros  02.06.2021, 01:35
@schleudermaxe
Aber gemäß Urteil BGH darf fiktiv abgerechnet werden. Belege sind nicht nötig.

Das ist ja was ganz neues. Selbstverständlich dürfen nur Kosten umgelegt werden, die nachweisbar entstanden sind. Das zu prüfen, ist das Recht des Mieters in Form der Einsichtnahme in die Originalbelege.

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Das kein Hausmeister zu sehen war heißt nicht das es keinen gibt.

Was genau steht zu Nebenkosten im aktuellen Mietvertrag?

eliwulei 
Fragesteller
 01.06.2021, 20:09

Danke. Da steht nur Grundsteuern, Sach-Haftpflicht und Schornsteinfeger. Sonst nichts.

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anitari  01.06.2021, 20:54
@eliwulei

Stell die Vereinbarung doch bitte mal als Bild ein.

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Lege Einspruch ein und fordere Einsichtnahme in die Originalbelege. Es dürfen nur tatsächlich entstandene und belegbare Kosten umgelegt werden.

eliwulei 
Fragesteller
 02.06.2021, 11:51

Vielen Dank, werde ich machen.

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schleudermaxe  02.06.2021, 13:46

Nicht so ganz, Zitat:

Vermieter darf Eigenleistungen nach fiktiven Kosten eines Drittunternehmens umlegen.

Der Vermieter darf mit eigenen Arbeitskräften erbrachte Gartenpflege- und Hausmeisterdienste nach fiktiven Kosten eines Drittunternehmens abrechnen (BGH 10.10.12, VIII ZR 41/12,

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albatros  02.06.2021, 18:23
@schleudermaxe

Ist ja richtig, er muss aber darüber / dafür einen Beleg anfertigen mit Datum, Zeit und Art der Tätigkeit und Ausführender. Alles andre wäre Märchenstunde.

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Am besten meldest du dich beim Mieterschutz

eliwulei 
Fragesteller
 01.06.2021, 19:48

Danke, das habe ich vor. Möchte nichts falsch machen.

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sgtepic  01.06.2021, 19:49
@eliwulei

Eben deshalb. Die kennen sich sehr gut aus und können individuell auf dein Anliegen reagieren.

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schleudermaxe  01.06.2021, 21:01

Bitte wo? Die Damen und Herren kennen meist nicht einmal ihr eigens Lexikon, so auch meine Erlebnisse.

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