Wer übernimmt die Kosten für die Rattenbekämpfung?

6 Antworten

Ich bezweifle, dass sich die Ratte dauerhaft von dem ernähren kann, was sie in der Wand findet. Dämmwolle ist regelmäßig nicht besonders gut verdaulich.

Irgendwo wird es einen Zugang geben. Und das dürfte der Ansatzpunkt für die Bekämpfung sein.

Wenn das die Außenwand ist, gehört diese der gesamten WEG, somit bist du nicht allein dafür zuständig.

Es tut mir leid zu hören, dass Sie mit diesem unangenehmen Rattenproblem konfrontiert sind. Rattenbefall kann wirklich belastend sein. Hier sind einige Informationen, die Ihnen in dieser Situation vielleicht helfen:

  1. Verantwortung für Ratten im Keller: In der Regel ist der Eigentümer oder Mieter des betroffenen Kellers für die Beseitigung von Ratten verantwortlich. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Rattenbekämpfung normalerweise vom Eigentümer oder Mieter des betroffenen Raums getragen werden. In Ihrem Fall könnte das bedeuten, dass Sie die Kosten für die Bekämpfung in Ihrem Keller selbst tragen müssen.
  2. Ratten in der Wand: Wenn Ratten in den Wänden vorhanden sind und dies mehrere Bewohner betrifft, kann dies zu einer komplizierteren Angelegenheit werden. Hier könnte die Hausverwaltung oder der Vermieter eine Rolle spielen. Es ist jedoch wichtig, den Mietvertrag und lokale Gesetze zu prüfen, um festzustellen, wer in diesem Fall für die Kosten verantwortlich ist.
  3. Kommunikation mit der Hausverwaltung: Ihre Initiative, den Fall bei der Hausverwaltung zu melden, ist ein wichtiger Schritt. Es wäre ratsam, die Kommunikation mit ihnen aufrechtzuerhalten und nachzufragen, ob sie bereit sind, zumindest einen Teil der Kosten zu übernehmen, insbesondere wenn der Rattenbefall strukturelle Probleme verursacht.
  4. Professionelle Schädlingsbekämpfung: In Fällen wie diesem ist es oft ratsam, professionelle Schädlingsbekämpfungsdienste hinzuzuziehen. Diese Experten können nicht nur die Ratten effektiv bekämpfen, sondern auch eine Einschätzung der Situation vornehmen und Empfehlungen für die Reparatur von eventuellen Schäden in der Wand geben.
  5. Rechtliche Beratung: Falls die Angelegenheit kompliziert wird und Sie Bedenken hinsichtlich der Kostenverteilung haben, könnte es sinnvoll sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte und Pflichten als Mieter oder Eigentümer zu klären.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und auf Ihrem speziellen Fall basieren sollten. Es ist wichtig, den Rat eines Anwalts oder Experten in Mietrecht und Schädlingsbekämpfung in Anspruch zu nehmen, um eine genaue Auskunft zu erhalten.

Wenn Sie weitere Informationen zur Schädlingsbekämpfung und professionellen Dienstleistungen benötigen, empfehle ich Ihnen, die Firma: Schädlingsbekämpfung Absolut aus Berlin. Dort finden Sie umfassende Informationen und professionelle Unterstützung bei Schädlingsproblemen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Lucky5010 
Fragesteller
 07.11.2023, 02:41

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort

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Seit ein paar Tagen höre ich Geräusche in den Wänden. Es sind Kratz und Knabbergeräusche in der Wohnzimmer Wand.

"In" der Wand kann sich ein Nager eigentlich nur bewegen, wenn die entsprechende Wand entweder eine vorgeschalte Dämmung aufweist, oder aber einen Dämmzwischenraum zwischen der Außen- und der Innenwand enthält. In solchen Fällen ist die Bekämpfung schwierig und aufwendig.

Die Ratte hat auch meinen Kellerraum verwüstet. Ich habe sie kurz gesehen

Sicher, dass es eine Ratte ist? Das beschriebene Verhalten ist eher typisch für Waschbären oder Siebenschläfer.

aber sie versteckt sich oder flüchtet. Ich trau mich nicht mehr in meinen eigenen Keller.

Bei tatsächlichem Rattenbefall kann ich das nachvollziehen.

Mein Hausmeister stellt nun überall mehrere Rattenfallen auf

Höchst unwahrscheinlich, dass das etwas bringt.

aber mir ist ein Rätsel wie man sie aus der Wand bekommt.

Hier ist eine professioneller Kammerjäger zu beauftragen, und zwar unverzüglich, da Ratten ein beträchtliches Krankheitsrisiko mit sich tragen.

Habe bei der Hausverwaltung den Fall geschildert aber er meinte ich muss die Kosten dafür übernehmen.

Nein, das ist falsch. Zuständig ist der Vermieter, nicht der Mieter. Der VM kann diese Kosten auf dem Umlageweg allerdings auf die Mietparteien umlegen, wenn dies im Rahmen der Betriebskosten so geregelt ist. Eine Einzelverantwortung eines Mietpartei kann nur gegeben sein, wenn es einen ursächlichen Sachzusammenhang zwischen Schädlingsbefall und Mieterverhalten gäbe, was fast nie belegbar der Fall ist. Umgekehrt ist hier eine Mietminderung aufgrund Rattenbefalls zweifellos gerechtfertigt, diese sollte aber unbedingt anwaltlich vorbereitet werden.

Lucky5010 
Fragesteller
 21.12.2021, 12:16

Ja es ist eine Ratte, die nicht gerade klein ist, deswegen habe ich solche Angst. Muss wohl einen professioneller Kammerjäger beauftragen.

Danke für Deine Antwort

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Die wird ja auch irgendwie IN die Wand rein gekommen sein also wird sie auch wieder raus kommen, spätestens wenn sie was leckeres riecht wird sie auch wieder raus kommen und nach gucken und dann wird ggf auch die Falle zuschnappen.

Bei einem Mehrfamilienhaus sollte der Vermieter einen Kammerjäger beauftragen der Köder auslegt