ist das strafbar?

5 Antworten

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Nein. Die Nichtanzeige geplanter Straftaten ist gemäß § 138 StGB strafbar. Der dort aufgeführte Katalog von Straftaten ist aber abschließend. Der verbotene Handel mit Betäubungsmitteln gehört nicht zu den Straftaten, die man anzeigen muss.

Wenn man sich aber überlegt, in welche kriminellen Aktivitäten das durch den Drogenhandel erwirtschaftete Geld fließt, wäre ich persönlich wenig geneigt, den Mund zu halten. Eine Strafanzeige kann man übrigens auch anonym erstatten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist

Nein, du bist nicht zum petzen verpflichtet

Nein ist es nicht.
Es gibt nur eine kleine Auswahl an Verbrechen dessen nichtanzeige strafbar ist. Und auch nur wenn man vor der Ausführung davon erfährt.

Nein man hat das recht zu schweigen und nichts zu sagen....

Wenn man aber gepackt wird und aussagt bekommt man evt eine mindere strafe