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Freundin hat aus spass bei Polizei angerufen

gefragt von Saphira94Saphira94 am 07.11.2009 um 20:24 Uhr

eine freundin von mir hat letztens 12 mal bei der Polizei angerufen, und die haben trotz unterdrückter nummer zurück gerufen , stimmt das? und macht sie sich damit strafbar?


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anonym
beantwortet von Auried am 7. November 2009 20:27
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Hilfreichste Antwort

Jede deutsche Polizeidienststelle hat in der Telefonanlage eine Software eingebaut,die es möglich macht,auch unterdrückte Nummern zu sehen.Wenn es der Notruf war,kann es unter Umständen strafbar sein.Missbrauch von Notrufnummern.


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tetra13
beantwortet von tetra13 am 7. November 2009 20:25
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Das kostet ne mächtige strafe, das haben wir bereits im Kindergarten gelernt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


anonym
beantwortet von tiffi1970 am 7. November 2009 20:26
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Ja, das macht sie sich wohl.... das ist ein Notrufmissbrauch.... Es ist echt bescheuert, so etwas zu machen!


bitmap
beantwortet von bitmap am 7. November 2009 20:28
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Kommentar von 77d38bd1b5a106d41b59d39348b81510smallNowka am 18. November 2009 19:45

ganz ausgezeichnetes Bild!


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 7. November 2009 20:27
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Ja, bei der Polizei ist die Nummer immer sichtbar. es gibt mächtig Ärger und eine Geldstrafe. Für wen war das denn Spaß? Für den Menschen, der dringend Hilfe benötigt und nicht durchkommt, weil die Leitung von einem De........... belegt ist? So ein "Spaß" kann auch einem Menschen das Leben kosten, weil die Polizei dadurch zu spät kommt. Sag Deiner Freundin, das sie ihr Hirn einschalten soll.


anonym
beantwortet von gemmaemma am 7. November 2009 20:27
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Die MÜSSEN sogar zurück rufen. Es kann ja sein, dass sie dringend Hilfe braucht und nicht mehr dazu kam, den Anruf zu Ende zu tätigen. Könnte gut und gerne eine Strafanzeige geben.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 7. November 2009 20:29
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Wenn sie die 110 oder 112 gewählt hat dann ist es missbräuchliche Nutzung des Notrufs und wird sehr viel Ärger bringen. Wie ich meine zurecht. Die Nummernunterdrückung bring nichts, denn die Polizei hat kein Problem trotzdem die Nummer zu bekommen.


anonym
beantwortet von Bobbystrahler am 7. November 2009 20:25
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Ja dass kann sein, das sie zurückrufen. Und ja das ist strafbar


Abigail
beantwortet von Abigail am 7. November 2009 20:25
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Ja, sie macht sich strafbar.


Babadegl
beantwortet von Babadegl am 7. November 2009 20:26
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Himmelsgucker
beantwortet von Himmelsgucker am 7. November 2009 20:26
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Gib mir ihren namen und die Adresse, damit ich sie anzeigen kann.


fabielle
beantwortet von fabielle am 7. November 2009 20:26
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Jau, sie macht sich strafbar wegen groben Unfugs- eine Hotline ist für Notfälle- und ich glaube, darauf steht eine Geldstrafe!

Kommentar von 2fc3504e23f5ab63c4bb925be1bd92ecsmallkappe619 am 7. November 2009 20:27

du glaubst richtig

Kommentar von Ac7dbf5ea092d6600fe2175b8eaa1338smallfabielle am 7. November 2009 20:35

danke;) endlich mal n Glaube, der hält, was er verspricht, gell???

Kommentar von Drachentoeter am 8. November 2009 13:05

Sogar bis zu einem Jahr Haftstrafe sieht das Gesetz vor


kappe619
beantwortet von kappe619 am 7. November 2009 20:26
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natürlich ist das strafbar!! was, wenn dieser anruf einen richtigen notruf blockiert hat? und das kostet ne menge!! selbst bei den sims ist das so!!


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 7. November 2009 20:27
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Hoffentlich bekommt sie dann auch die gerechte Strafe, das ist nämlich kein Spaß mehr. Kindergartenalter, oder?


anonym
beantwortet von nancyg am 7. November 2009 20:26
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das ist strafbar.sie soll das am besten sein lassen.


bibi8888
beantwortet von bibi8888 am 7. November 2009 20:26
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Kindergarten! Eine Strafe wäre okay, denn damit macht man keine Späße...klar können die raus bekommen, wer angerufen hat.


anonym
beantwortet von fourxxx am 7. November 2009 20:26
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ganz ganz blöder scherz. ganz blöd.


KleinerEinstein
beantwortet von KleinerEinstein am 7. November 2009 20:27
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Es ist Strafbar. Es ist juristisch Belästigung und "Betrug".

Kommentar von Ulaanbaatar am 7. November 2009 20:55

Halbjurist

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. November 2009 21:02

''Es ist juristisch Belästigung und "Betrug". ''

Knapp vorbei ist auch daneben.

Kommentar von Ulaanbaatar am 7. November 2009 21:21

wie kann man nur so eine falsche Antwort geben?


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 7. November 2009 20:28
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man ruft dort nicht aus jux an. ich gehe davon aus, daß die polizei ihre unterdrückte nummer spielend ermitteln kann und zurück ruft. es könnte für deine freundin unangenehm werden.


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