Saphira94 am 07.11.2009 um 20:24 Uhr
eine freundin von mir hat letztens 12 mal bei der Polizei angerufen, und die haben trotz unterdrückter nummer zurück gerufen , stimmt das? und macht sie sich damit strafbar?
Jede deutsche Polizeidienststelle hat in der Telefonanlage eine Software eingebaut,die es möglich macht,auch unterdrückte Nummern zu sehen.Wenn es der Notruf war,kann es unter Umständen strafbar sein.Missbrauch von Notrufnummern.

Das kostet ne mächtige strafe, das haben wir bereits im Kindergarten gelernt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ja, das macht sie sich wohl.... das ist ein Notrufmissbrauch.... Es ist echt bescheuert, so etwas zu machen!

Auf der 110? -> http://dejure.org/gesetze/StGB/145.html
Bild/er:
Nowka am 18. November 2009 19:45 ganz ausgezeichnetes Bild!

Ja, bei der Polizei ist die Nummer immer sichtbar. es gibt mächtig Ärger und eine Geldstrafe. Für wen war das denn Spaß? Für den Menschen, der dringend Hilfe benötigt und nicht durchkommt, weil die Leitung von einem De........... belegt ist? So ein "Spaß" kann auch einem Menschen das Leben kosten, weil die Polizei dadurch zu spät kommt. Sag Deiner Freundin, das sie ihr Hirn einschalten soll.
Die MÜSSEN sogar zurück rufen. Es kann ja sein, dass sie dringend Hilfe braucht und nicht mehr dazu kam, den Anruf zu Ende zu tätigen. Könnte gut und gerne eine Strafanzeige geben.
Wenn sie die 110 oder 112 gewählt hat dann ist es missbräuchliche Nutzung des Notrufs und wird sehr viel Ärger bringen. Wie ich meine zurecht. Die Nummernunterdrückung bring nichts, denn die Polizei hat kein Problem trotzdem die Nummer zu bekommen.
Ja dass kann sein, das sie zurückrufen. Und ja das ist strafbar

Gib mir ihren namen und die Adresse, damit ich sie anzeigen kann.

Jau, sie macht sich strafbar wegen groben Unfugs- eine Hotline ist für Notfälle- und ich glaube, darauf steht eine Geldstrafe!
kappe619 am 7. November 2009 20:27 du glaubst richtig
fabielle am 7. November 2009 20:35 danke;) endlich mal n Glaube, der hält, was er verspricht, gell???
Sogar bis zu einem Jahr Haftstrafe sieht das Gesetz vor

natürlich ist das strafbar!! was, wenn dieser anruf einen richtigen notruf blockiert hat? und das kostet ne menge!! selbst bei den sims ist das so!!

Hoffentlich bekommt sie dann auch die gerechte Strafe, das ist nämlich kein Spaß mehr. Kindergartenalter, oder?
das ist strafbar.sie soll das am besten sein lassen.

Kindergarten! Eine Strafe wäre okay, denn damit macht man keine Späße...klar können die raus bekommen, wer angerufen hat.

Es ist Strafbar. Es ist juristisch Belästigung und "Betrug".
Halbjurist
bitmap am 7. November 2009 21:02 ''Es ist juristisch Belästigung und "Betrug". ''
Knapp vorbei ist auch daneben.
wie kann man nur so eine falsche Antwort geben?

man ruft dort nicht aus jux an. ich gehe davon aus, daß die polizei ihre unterdrückte nummer spielend ermitteln kann und zurück ruft. es könnte für deine freundin unangenehm werden.