Ist das Sozialgericht das Amtgericht?
5 Antworten
Nein, das sind zwei verschiedene Gerichte.
In der Bundesrepublik Deutschland, gibt es grundsätzlich folgende Gerichtsbarkeiten:
1.) Die sogenannte ordentliche Gerichtsbarkeit, welche in Straf- und Zivilrecht entscheidet,
2.) Die Sozialgerichtsbarkeit,
3.) Die Arbeitsgerichtsbarkeit,
4.) Die Verwaltungsgerichtsbarkeit und
5.) Die Finanzgerichtsbarkeit.
Eine Sonderrolle nimmt das Verfassungsrecht ein.
Mfg
Das Sozialgericht ist das Sozialgericht. Das urteilt in Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit.
Das Amtsgericht ist das Amtsgericht. Das urteilt in Angelegenheiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Nein. Das sind zwei verschieden Gerichte mit unterschiedlichen Rechtsgebieten.
Das Sozialgericht urteilt im sozialen Rechtsgebiet wie Streitigkeiten im Krankenversicherungsrecht etc.
Das Amtsgericht ist für viele Zivilsachen und auch Strafsachen zuständig.
Beispiele dafür wären im Zivilrecht das Mietsrecht und im Strafrecht alles was mit einem Jahr Strafe belastet werden kann.
Nein. Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel
nein, das ist was anderes.