Wie läuft ein Zivilprozess/Strafprozess ab?

2 Antworten

Der Zivilprozess beginnt mit Einreichung der Klageschrift durch den Kläger nach § 253 ZPO. In dieser schildert der Kläger den Lebenssachverhalt und muss einen exakt bestimmten Antrag stellen. Der Sachverhalt und der Antrag bilden den Streitgegenstand. Es herrscht dabei die Dispositionsmaxime, d.h. der Kläger stellt den Streitgegenstand fest.

Sobald die Klageschrift zum Gericht kommt, ist die Klage anhängig. Der Richter stellt dann die Klageschrift dem Beklagten zu – sobald diese beim Beklagten eingeht, ist die Klage nach § 261 ZPO rechtshängig.