Kann man nachträglich seine Zeugenaussage ergänzen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sofern die Unterlagen zugunsten des/der Angeklagten sind kannst Du Dich an den Verteidiger wenden.

Sind sie zulasten des Angeklagten wende Dich an die Staatsanwaltschaft.

Warum willst Du dem Richter mit neuer Arbeit belästigen. Ich denke, das wird weder die Staatsanwaltschaft noch den Richter interessieren. Die sind froh, dass sie wieder ein Verfahren abgeschlossen haben und sonst gar nichts.

Du kannst es ja versuchen. Doch wundere Dich nicht, wenn dies niemanden mehr interessiert.

Nicht von Ungefähr sind 1/3 aller Urteile Fehlurteile und Du wirst hieran auch nichts ändern können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Wahrheit kann nicht falsch sein. Kommt doch in Krimis auch oft, dass noch weitere Beweissmittel aufgetaucht sind. Rufe halt den Verteitiger an.

Ja gib auf jeden Fall Bescheid oder ruf einfach an