Amtsgericht und Privatgerichte?
Was sind die Aufgaben des Privatgerichtes und warum kann man beim Amtsgericht seine Interessen selbst vertreten?
3 Antworten
Private (Schieds)gerichte sind in Deutschland (und soweit ich weiß ganz überwiegend auch im übrigen Europa) nicht gesetzlich vorgesehen. Vertraglich lässt sich natürlich alles vereinbaren, aber diese Vereinbarung könnte trotzdem immer noch vor einem ordentlichen Gericht angefochten werden.
In den USA sind Schiedsgerichte eher üblich. Der Wikipedia Artikel gibt einen ganz guten Überblick
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schiedsgerichtsbarkeit
Beim Amtsgericht geht es häufig eher um "Kleinigkeiten" und da im Zweifel immer noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich sind herwxht hier kein Anwaltszwang. Empfehlenswert ist das aber idr nicht.
Vor dem Amtsgericht werden nur kleinere Probleme behandelt. Deshalb braucht man da keinen Anwalt. Man kann alleine hingehen. Das steht so im Gesetz.
Das Amtsgericht macht die Alltagssachen. Den Kleinkram. Wenn man ums Geld streitet (bis 5000 Euro) oder wenn jemand etwas kriminell war und ein bisschen bestraft werden sollte.
Unter "Privatgerichte" ist wahrscheinlich die "ordentliche Gerichtsbarkeit" gemeint. Das heisst: Streit ums Geld, um die Herausgabe einer Sache, Nachbarschaftsstreit, Miete, ..und Strafsachen. Daneben gibt es noch spezielle Gerichte (Verwaltungsgericht, Finanzgericht, Sozialgericht, Arbeitsgericht,.. das macht das Amtsgericht nicht.)
In welchem Land gibt es ein Privatgericht?
Dann steht in deinem Buch bestimmt auch, was ein Privatgericht sein soll.
Steht so in meinem Buch dass ich mich über die Aufgaben der Privatgerichte informieren soll.