Ich glaube das mein gesetzlicher Betreuer irgendwie an mein Geld rankommen will kann er das oder wird das Amtsgericht das nicht zulassen?

6 Antworten

Wird schwierig. Der Betreuer müsste immer nachweisen, wenn er Geld von deinem Konto nimmt.

Er muss Rechenschaft ablegen, wieviel er genommen hat und für was es verwendet wurde.

Wenn vom Gericht verfügt wurde, dass der Betreuer Geld von deinem Konto abheben darf, dann darf er das auch. Allerdings muss der Betreuer mittels Belegen nachweisen, für was er dein Geld ausgab.

Hast du irgendwelche Bedenken, dass der Betreuer Geld für sich von deinem Konto abhebt, dann musst du das sofort dem Gericht melden.

Vielleicht hast du ja auch eine Person der du vertraust, die da auch mal nachschaut.

Leider ist es schon vorgekommen, dass Betreuer unseriös sind und sich Geld für eigene Zwecke vom Konto des zu Betreuenden, abhoben.

Deshalb ist es ratsam, sehr vorsichtig zu sein und immer selber auch überprüfen, was mit deinem Geld gemacht wird.

Wenn Du unterschrieben hast - wenn ein Richter befunden hat - dass Dein Betreuer Zugriff auf Dein Konto hat, dann kann er Überweisungen tätigen oder Geld abheben. Er ist jedoch verpflichtet, darüber Rechenschaft abzulegen, so dass er sich nicht an Deinem Geld bereichern kann.

Nein, das geht nicht. Der Betreuer muss jährlich Rechenschaft darüber ablegen was er mit deinem Geld gemacht hat. Dies wird vom Amtsgericht dann geprüft. Würde er sich bereichern wäre das Veruntreuung. Das würde mir bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden.

Plaritma  09.03.2021, 17:46

So genau wird das nicht geprüft.

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Stefan1248  09.03.2021, 18:54
@Plaritma

Doch, ich habe gerade meiner Schwägerin dabei geholfen. Jährlich musst sie das nicht machen, da sie Betreuerin ihres Vaters war der jetzt gestorben ist. Wenn alle erben einverstanden sind, kann am Ende auch darauf verzichtet werden. Waren es da aber nicht. Und wenn die Betreuung aus anderem Grund endet spätestens dann der Betreute Auskunft darüber will muss die erteilt werden.

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Plaritma  09.03.2021, 18:56
@Stefan1248

Ich gebe auch jedes Jahr den Rechenschaftsbericht ab. Postwendend kommt die Rechnung vom Amtsgericht für die Prüfung. Rechnungen schicke ich nie hin, nur den letzten Kontoauszug des Jahres. Nachfragen gibt es auch keine.

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Wenn Du der Meinung bist und hast berechtigte Vermutungen, dann solltest Du das unbedingt beim Amtsgericht melden! Sie werden dann kontrollieren, ob Deine Vermutungen zutreffen.