Kann ein gesetzlicher Betreuer die Post seines betreuten umleiten von alte Adresse auf die Adresse des Betreuer?

2 Antworten

Das kommt grundsätzlich auf den Aufgabenkreis des gesetzlichen Betreuers an, der vom Gericht festgelegt wird. Wenn der Aufgabenkreis es umfasst, die Post des Betreuten zu öffnen und zu lesen sowie ihn vor Behörden zu vertreten, dann grundsätzlich ja. Ist dies jedoch nicht von seinem Aufgabenkreis umfasst, dann nicht.

Mfg

Ja, das ist leider möglich. Sollte der Betreuer das für notwendig erachten, kann er beim Gericht diesen "Aufgabenkreis" verlangen, beziehungsweise seine Aufgabenkreisliste verlängern. Du wirst nicht unbedingt im Vorfeld informiert, sondern bekommst vom Gericht einen entsprechenden Hinweis. Private Post ist davon ausgenommen. "Angeblich" *Zwinker*