Ist das Richtig?
1) Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber.
2) Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre.
3) ???
4) Ja, man kann nicht gekündigt werden.
5) Ja, die Mutter als auch der Vater Anspruch auf längstens drei Jahre Elternzeit.
6) Eltern können jedoch, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Bei gleichzeitiger Elternzeit können sie insgesamt 64 Wochenstunden (32 + 32) erwerbstätig sein.
2 Antworten
Alles, was du zu diesem Thema wissen willst, steht im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG).
BEEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Schaue selbst:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832
Alles Gute für dich!