Ist das richtig?

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Es ist noch einiges zu berichtigen.

historische Einordnung

Ein Großteil dieser politischen Ordnung ist schon ein wenig vor 500 v. Chr. durch das Wirken von Kleisthenes eingeführt worden. Später hat es teilweise Veränderungen gegeben.

Die Angabe einer „Verabschiedung“ dieser Verfassung „durch Perikles“ ist falsch. Perikles ist unter denen gewesen, die dafür eingetreten sind, aber beschlossen hat die Verfassungsbestimmungen die athenische Volksversammlung.

Um 461/460 v. Chr. wurden dem Areopag (ein Rat ehemaliger Archonten) einige von ihm ausgeübte Aufsichts- und Eingriffsrechte entzogen und teils auf die Volksversammlung, teils auf den Rat der 500, vor allem aber auf die Volksgerichte übertragen. Ein führender Politiker, der sich dafür eingesetzt hat, war damals Ephialtes.

Einige spätere Entwicklungen haben die Demokratie ausgebaut.

  • Herabsetzung der Anforderungen an Besitz/Einkommen für die Wählbarkeit zu einem Amt
  • Ausweitung des Losverfahrens, auf viele (nicht alle) Ämter
  • Einführung von Zahlungen, die auch Ärmeren besser eine Beteiligung ermöglichten, nämlich eine griechisch μισθός (misthos [Lohn, Besoldung]) genannte finanzielle Aufwandsentschädigung: Lohn/Besoldung für als Soldaten dienende Bürger und möglicherweise auch für manche Amtsinhaber (die politischen Ämter hatten gewöhnlich eine Amtsdauer von 1 Jahr), Tagegelder für Geschworene in Volksgerichten, Tagegelder für Mitglieder des Rates der 500, Tagegelder an die Teilnehmer an einer Volksversammlung, Einrichtung einer Schaugelderkasse (griechisch: θεωρικόν [theorikon]) zur Teilnahme an den Theateraufführungen während des dreitägigen Staatsfestes der Großen Dionysien

Es hat kurzzeitig (411/410 v. Chr. und 404/403 v. Chr.) oligarchische Umstürze gegeben.

307 v. Chr. ist es zu einer Wiederherstellung der Demokratie in ihrer traditionell gewordenen Form gekommen (bis etwas 297 v Chr.).

Verfassungsorgane

Sklaven (Sklaven/Sklavinnen mussten ihren Herren/Herrinnen gehorchen), Frauen und Metöken sind Bevölkerungsgruppen ohne politische Mitspracherechte, keine Verfassungsorgane.

Heer und (im Schaubild nicht gesondert angegebene) Flotte sind keine eigenständigen Verfassungsorgane. Sie wurden von Beamten (Amtsinhaber mit zeitlich befristeter Amtsdauer) angeführt, vor allem den 10 Strategen. Die Beamten (Amtsinhaber mit zeitlich befristeter Amtsdauer) können zur Exekutive gerechnet werden, Es gab insgesamt (im Schaubild sind nur die 10 Strategen und die 9 Archonten angegeben) ungefähr 700, davon etwa 100 durch Wahl und etwa 600 durch Losverfahren

Der Rat der 500 hatte durch Vorberatung und Führung laufender Staatsgeschäfte Befugnisse sowohl im Bereich von Legislative als auch im Bereich von Exekutive.

Bei der Volksversamnluung ist die Anzahl der Teilnahmeberechtigten (männliche Athhhener über 18 Jahre) falsch (vermutlich durch ein Versehen). „400.000“ ist um etwas das Zehnfache zu viel, 40.000 kommt ungefähr hin (es gibt eine genauen Statistiken, in der Blütezeit Athens vor dem Peloponnesischen Krieg könnte die Bürgerzahl noch etwas höher gewesen sein, später auch niedriger). Bei der Anzahl der Teilnehmer hat es Schwankungen gegeben. Für einige besonders wichtige Entscheidungen hat es anscheinend eine Mindestzahl von 6.000 gegeben.

Die Richter wurden aus einer Kandidatenliste ausgelost, nicht von der Volksversammlung bestimmt.

Die Volksversammmlung stimmte einmal im Jahr ab, ob ein Ostrakismos (Scherbengericht) durchgeführt werden sollte.

Heer und Flotte hatten militärische Aufgaben, darunter Verteidigung. Sie hatten nicht regulär die Aufgabe, als eine Ordnungstruppe mit Polizeiaufgaben für Sicherheit zu sorgen.

Rat der 500: Es amtierten jeweils ein Zehntel des Jahres 50 Ratsmitglieder einer Phyle als Prytanen („Vorsteher“), die in dieser Zeit der geschäftsführende Ausschuss der Ratsversammlung waren. Zu den Aufgaben gehörte auch die Führung der laufenden Staatsgeschäfte. (es heißt „besoldet“)

Ergänzung: Die Strategen wurden gewählt.

Machtverteilung

Die Volksversammlung ist richtig als Machtzentrum erkannt.

Für das praktische Funktionieren ist auch der Rat der 500 wichtig gewesen.

Einige der Beamten, vor allem die 10 Strategen, konnten Entscheidungen und Anordnungen mt erheblicher Tragweite treffen. Ihre Amszeit war aber begrenzt und sie unterstanden der Kontrolle und einer Pflicht zur Rechenschaftsablegung. Es gab die Möglichkeit einer Anklage.

Rechte des Volkes

für die Bürger Wahlrecht, Recht auf Teilnahme an der Volksversammlung und Abstimmung, Rederecht und Antragsrecht in der Volksversammlung, für Bürger über 30 Jahre Recht, durch Losverfahren Richter im Volksgericht zu werden und dann in Prozessen beim Urteil abzustimmen

Schon Solon (frühes 6. Jahrhundert v. Chr.) hat ein öffentliches Klagerecht (Eisangelia [griechisch. εἰσαγγελία]) für alle athenischen Bürger und die Möglichkeit einer Berufung an das Volksgericht eingeführt.

von politischer Teilhabe ausgeschlossen:

Kinder, Frauen, Metöken (im athenischen Staat ansässige Ausländer), Sklaven

Struktur

direkte Demokratie