Ist das legal, könnte ich ins Gefängnis kommen? (Amtsanmaßung)?

Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen

NEIN 74%
JA 26%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
NEIN

Gefängnis nicht, aber ordentliche Geldstrafe und ggfs. Führerschein weg.

das ist natürlich verboten

Deine8auswahl  04.03.2024, 21:21

Doch. Gefängnis Strafe ist möglich ließ meine Antwort

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Deine8auswahl  04.03.2024, 21:26
@Vikinger347

Konkret heißt es weiter in § 38 Absatz 2 der StVO:

Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Welche Institutionen ihre Fahrzeuge konkret mit einem Blaulicht ausstatten dürfen, erklärt § 52 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

Polizei, Militärpolizei, Bundespolizei, Zolldienst etc.

Feuerwehr, Katastrophenschutz

Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe

Rettungsdienste

Strafen: Wer unberechtigt Blaulicht privat am Zivilfahrzeug nutzt, kann je nach Situation wegen einer Straftat, der so genannten Amtsanmaßung nach § 132 des Strafgesetzbuches (StGB) belangt werden. Das ist der Fall, wenn der Fahrer eine Handlung vornimmt, zu der nur Träger eines öffentlichen Amtes befugt sind.

Das Kammergericht Berlin entschied schon vor Jahren (Urteil vom 9.1.2013, 121 Ss 247/12 304/12), dass eine Amtsanmaßung bei einem Blaulicht auf dem Dach dann vorliegen kann, wenn das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges auf den ersten Blick an ein Zivilfahrzeug der Polizei erinnert.

Im schwersten Fall kann dann eine hohe Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren folgen.

Quelle: ADAC.de

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Deine8auswahl  04.03.2024, 21:35
@Vikinger347

Aber falls du eine Anzeige Kassierst deswegen, ist eine Gefängnis Strafe nicht wirklich realistisch. Eine Geldstrafe von ein paar tausend Euro schon eher. Ich hoffe ich konnte dir helfen.

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NEIN
nicht dass das eine Entschuldigung sein soll, aber ich stehe um 5 Uhr auf und muss um 5:30 Uhr da sein! Früher, als ich noch ohne das Blaulicht unterwegs war, kam ich immer zu spät.

Da gibt es ein ganz einfaches Mittel: Früher aufstehen und früher losfahren!

Ist das überhaupt illegal?

Nein. Das Einschalten eines nicht eingetragenen "Blaulichts" ist erst einmal nur eine Ordnungswidrigkeit, kostet ein paar Euro.

Aber: Durch das nicht eingetragene Blaulicht verliert Dein Auto die Betriebserlaubnis. Kommt es dann zu einem Schaden, wird das richtig teuer. Da zahlt keine Versicherung.

Und sobald Dir jemand Platz macht, ist eigentlich schon der Straftatbestand der Amtsanmaßung erfüllt (Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe).
Dazu dann auch noch ggfs. Verkehrsgefährdung - und wenn daraus dann auch noch ein Unfall resultiert, dann wird es richtig interessant.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
NEIN

Nein, in Haft kommst du nicht, außer du wirst erwischt und machst es immer wieder.

Eine saftige Geldstrafe könntest du aber beim 1. Mal schon ausfassen. Der Führerschein ist natürlich auch längere Zeit weg.

Woher ich das weiß:Recherche
medmonk  04.03.2024, 21:37
Der Führerschein ist natürlich auch längere Zeit weg.

Der Führerschein wird nicht zwingend eingezogen und es u.a. davon abhängt, ob während der Blaulichtfahrt eine Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer vorlag resp. andere Verkehrsregeln missachtet wurden.

Die Fahreignung kann in Einzelfall angezweifelt werden und Führerscheinstellen zur Überprüfung der Fahreignung eine MPU anordnen können. Die bloße Verwendung des Blaulicht führt jedoch weniger zum Führerscheinentzug.

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JA

Das Verwenden von Polizei-Alarm-Sirenen mit Blaulicht auf Privatfahrzeugen ist in den meisten Ländern illegal und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Geldbußen und sogar Gefängnisstrafen. Es handelt sich um Amtsanmaßung, da Sie versuchen, sich als Polizeifahrzeug auszugeben, was eine schwerwiegende Straftat ist. Es ist wichtig, dass Sie das Blaulicht umgehend von Ihrem Fahrzeug entfernen und die Verwendung einstellen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Was legal wäre, zum Beispiel ein lila Licht. Aber soweit ich weiß darf das auf der straße auch nicht aktiviert werden.

JA

Natürlich ist das illegal, und Du kannst dafür richtig Ärger bekommen.

Selbst Polizei, Feuerwehr & Co, dürfen nicht ohne Erlaubnis der Leitstelle mit Sonderzeichen durch die Gegend fahren.

Wenn du bei dem Blödsinn einem echten Polizewagen begegnest, kannste mal sehen, wie schnell die Dir am Hintern kleben, und dich rechts ranwinken.

Dann ist nicht nur Dein Blaulicht weg, sondern - für den Fall das du dir auch ein Martinshorn eingebaut hast- wird auch erst mal dein Auto stillgelegt, bis es wieder rückgebaut wurde.
Und je nachdem kommen dann noch u.U. Anzeigen wegen Nötigung, Verkehrsverstößen bis hin zur Amtsanmaßung dazu.

Lol. Ich frage mich, wie manche Leute auf solch dämliche Ideen kommen. ^^