Blaulicht und Sirene des Krankenwagen ohne Verkehrsteilnehmer?

4 Antworten

Auf dem Gehweg befinden Frauen mit Kinderwagen und Kleinkinder, Menschen mit Hunden.

Und das sind keine Verkehrsteilnehmer? Er fährt da mit wahrscheinlich mehr als 30 vorbei, gerade Kleinkinder und Hunde sind die, die man am geringsten "vorhersehen" kann. Dann wahrscheinlich nicht einsehbare Seitenstraßen. Insofern ist das da zwingend notwendig gewesen.

Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung gibt dem Rettungsdienst Sonderrechte, "wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden", unter diesen Voraussetzungen darf von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgewichen werden, der Verwendung von Sondersignalen (Blaulicht und Folgetonhorn), bedarf es dazu nicht, die Verwaltungsvorschrift zu Paragraph 35 StVO besagt allerdings, dass die Inanspruchnahme von Sonderrechten von mit einer Sondersignalanlage ausgestatteten Fahrzeugen durch blaues Blinklicht und durch Folgetonhorn angezeigt werden soll.

Paragraph 38 StVO gibt dem Rettungsdienst unter den oben genannten Voraussetzungen Wegerechte. Um Wegerechte durchzusetzen, bedarf es zwingend der Verwendung von Sondersignalen und zwar beiden, blaues Blinklicht UND Folgetonhorn, das Blaulicht alleine mahnt die anderen Verkehrsteilnehmer lediglich zu erhöhter Vorsicht, gibt dem Fahrzeug aber alleine noch keine Wegerechte. Jetzt sagst du, es war weit und breit kein anderes Fahrzeug, dann muss auch kein Wegerecht durchgesetzt werden, wenn es allerdings Vorfahrtsberechtigte Querstraßen gibt, dann kann der Fahrer des Einsatzfahrzeuges schlichtweg nicht wissen, ob da gleich ein im Normfall vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug aus der Straße kommt, also muss er mittels Folgetonhorn das Wegerecht durchsetzen, wenn er dieses nicht tut und es kommt zu einem Unfall, dann trägt er die volle Schuld dafür, da das andere Fahrzeug ohne die Durchsetzung des Wegerechtes eben ganz normal Vorfahrtberechtigt gewesen ist. Gerade den Berufsanfängern im Rettungsdienst, welchen eben noch die Erfahrung bei Sondersignalfahrten fehlt, wird deshalb gerne bereits in der Ausbildung gepredigt, dass sie mit Dauersignal fahren sollen, da sie sich damit auf der rechtlich sicheren Seite befinden, mit etwas mehr Erfahrung, gibt es viele Fahrer, die dann wann immer es geht ausschließlich das Blaulicht benutzen. "Nebenbei" erwähnt, auch Fußgänger und Fahrradfahrer sind rechtlich betrachtet Verkehrsteilnehmer, wenn es also einen Fußgängerüberweg oder eine Ampelanlage für Fußgänger gibt, muss der Fahrer des Einsatzfahrzeuges diesen gegenüber sein Wegerecht durchsetzen, was für deren ungeschützte Ohren natürlich unangenehm sein kann, allerdings rechtlich betrachtet eben eindeutig so ist. Auch Fußgänger/Fahrradfahrer mit der normalen Hupe zu warnen, ist eben rechtlich kein Sondersignal und außerdem ist bei Einsatzfahrzeugen die Hupe so gekoppelt, dass bei deren Betätigung für einige Sekunden das "Tatütata" sich automatisch einschaltet.

Fazit, der Fahrer hat rechtliche Vorschriften einzuhalten/zu befolgen und wenn er irgendwem gegenüber das Wegerecht des Einsatzfahrzeuges durchsetzen muss, dann benötigt es nach deutschem Recht der Verwendung von beiden Sondersignalen und das im Sinne des Gesetzgebers im übrigen auch zur Nachtzeit, da es hierzu in Paragraph 38 der StVO keine Ausnahmeregelung gibt und nach deutschen Rechtsgrundsätzen spezielle gesetzliche Vorschriften wie Paragraph 38 der StVO Vorrang vor den allgemeinen Gesetzen wie Ruhestörung haben. Das Ganze hat auch seinen Sinn, schließlich könnte auch ein stark Sehbehinderter oder ein komplett blinder Mensch unterwegs sein, der sieht logischerweise auch das in der Nacht stark reflektierende Blaulicht nicht, er kann das Einsatzfahrzeug ausschließlich über sein Gehör und somit über das Folgetonhorn "erkennen".

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ich würde sagen das du froh sein kannst das andere Leute ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel setzen um anderen, fremden Menschen zu helfen.

Da ist es unter aller Sau wenn jemand meint sich dann auch noch beschweren zu müssen weil es kurzfristig mal etwas lauter wird.

jamesm119 
Fragesteller
 29.02.2020, 19:41

Bin ich auch froh! Man solle aber dennoch auf Fehlverhalten achten, es gibt schließlich in jeden Beruf schwarze Schafe die ihre Position ausnutzen.

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