Ich wollte rückwärts seitlich parken hab auch rechtzeitig davor geblinkt, da hat mir einer vorwärts meinen Parkplatz gestohlen. Kann ich die Person anzeigen?

11 Antworten

In Deutschland darfst du grundsätzlich alles und jeden anzeigen, auch wenn es noch so albern und kindisch ist.

Da eine Parkplatz keine "Fremde bewegliche Sache" ist, kann man ihn dir auch nicht stehlen. In der STVO steht drin, das derjenige Anrecht auf den Parkplatz hat, der ihn, ohne andere zu behindern, besser und schneller erreichen kann. Das ist eindeutig derjenige, der vorwärts einparkt, wenn jemand Anderer diesen rückwärts beparken will.
Hast Du leider Peche gehabt.

Still  07.08.2021, 08:13

In meiner StVO wird das ganz anders beschrieben

(5) 1An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren.

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ZuumZuum  07.08.2021, 08:15
@Still

Zuerst unmittelbar erreicht....genau das ist damit gemeint. Ich habe es halt mit einem Beispiel ausgeschmückt. man muss nämlich auch noch ein paar andere §en der StVO berücksichtigen, vor allem den §1. Rückwärtsfahren ist entgegen der normalen Fahrtrichtig.

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Still  07.08.2021, 08:37
@ZuumZuum

  

 der ihn, ohne andere zu behindern, besser und schneller erreichen kann. Das ist eindeutig derjenige, der vorwärts einparkt, wenn jemand Anderer diesen rückwärts beparken will. 

In deinem Beispiel hätte der Fragesteller ja unrecht; laut StVO ist er aber im Recht!

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ZuumZuum  07.08.2021, 08:50
@Still

Seit wann hat mal als entgegen der Fahrtrichtung fahrender Vorrang vor andern Verkehrsteilnehmern?
Wenn Du dazu in der StVO etwas findest, lasse ich mich gerne überzeugen.

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Still  07.08.2021, 10:05
@ZuumZuum
der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken 
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ZuumZuum  07.08.2021, 10:09
@Still

Deine Meinung, mein Wissen. Da stossen leider unvereinbare Welten aufeinander. Einen schönen Tag noch.

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Still  07.08.2021, 14:48
@ZuumZuum

Wie kannst du von WISSEN schreiben, wenn dein "Wissen" entgegen der gesetzlichen Regelung steht??!

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Kwalliteht  28.06.2022, 19:37

Wer an der Parklücke vorbeifährt und dabei durch Blinken kenntlich macht, dass er rückwärts einparken will, hat sich den Vorrang bereits gesichert. So jedenfals die Rechtsprechung. Und das ist auch gut so.

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Es kommt auf die Situation an die du besser beschreiben müsstest! Es gibt die stvo und wenn die andere Person sich nicht daran gehalten hat so kannst du dies dem Ordnungsamt melden, handelt es sich jedoch um eine staftat nach dem Straßenverkehrsgesetz so kannst du einen Strafantrag bei der zuständigen Polizeibehörde stellen. Aber ich sage dir jetzt schon mal dass deine Anzeige oder Meldung erfolglos sein wird. Stattdessen kannst du auf Schadensersatz klagen wenn du der Meinung bist dass hier falsch gehandelt wurde.

wiki01  07.08.2021, 08:03
Stattdessen kannst du auf Schadensersatz klagen wenn du der Meinung bist dass hier falsch gehandelt wurde.

Blödsinn. Für Schadenersatz muss ein Schaden entstanden sein. Da aber niemand Eigentum- oder Besitzrechte an einem öffentlichen Parkplatz hat, ist eine Klage Schwachsinn, abgesehen von den Kosten, die dadurch verursacht werden.

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Kapugermany  07.08.2021, 08:05
@wiki01

Die Möglichkeit einer Klage gibt es und Schadensersatz könnte man zum Beispiel für den Umweg zum nächsten Parkplatz bekommen was Benzin kosten verursacht hat. Man kann theoretisch gegen alles klagen, ich habe die Möglichkeiten aufgezählt.

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wiki01  07.08.2021, 08:12
@Kapugermany

Benzinkosten, weil man einen anderen Parkplatz suchen muss? Dein Ernst? Und das Prozesskostenrisiko? 34.000-fach höher als die 59 Cent Benzinkosten. Egal, die Argumentation ist Unsinn und für mich beendet.

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Kapugermany  07.08.2021, 13:04
@wiki01

Du siehst einfach dein verfehltes Urteil nicht ein deshalb ist die Diskussion für dich beendet. Die Kosten würde der Verlierer der Klage tragen und die Benzin kosten Rückerstattung natürlich auch wenn die Klage Erfolg hat ;)

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Jeder kann jeden wegen jedem shice anzeigen, aber wegen der Anzeige wird kein Verfahren eröffnet. Parkplatzklau hat keine strafrechtliche Relevanz.

First come, first serve.

Ja, aber es wird nichts passieren. Da das nur mit 10 € Verwarnungsgeld sanktioniert werden kann, wird da nicht viel ermittelt werden.