Ich werde bald verschwinden - wie werde ich nicht gefunden?

7 Antworten

Die Polizei wird hier in der Regel nicht ungefragt Adressdaten weitergeben. Allerdings bekommt Jeder, der deine alte Adresse oder deine Geburtsdaten kennt, beim Einwohnermeldeamt Auskunft.

Für die Einfache Melderegisterauskunft nach § 44 BMG brauchst du keinen Grund. Du musst lediglich genügend Daten angeben, damit die entsprechende Person eindeutig identifiziert werden kann. Nachname und Adresse sollten auf jeden Fall genügen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Die Polizei gibt keine Adressdaten raus, die bekommt man beim Einwohnermeldeamt.

Dafür sind Regeln festgelegt, von denen ich nicht weiß ob die bundesweit gelten.

Bei uns sind das folgende

Voraussetzung für die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist, dass Sie diese nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und dies gegenüber der Meldebehörde erklären.

Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Für eine Gruppenauskunft muss ein öffentliches Interesse begründet sein.

Das hab ich schon mal gemacht, kostete mich 20€ und danach hatte ich die Adresse - einfach so.

Ich habe aufgrund der Nachfragen weiter recherchiert und jetzt ist auch klar wieso ich da einfach so heran gekommen bin.

Meldebehörden sind unter bestimmten Voraussetzungen auch befugt, Melderegisterauskünfte an Privatpersonen und an Unternehmen zu erteilen. Die einfache Melderegisterauskunft wird jedermann ohne Vorliegen besonderer Voraussetzungen erteilt.

Was ist eine einfache Melderegisterauskunft?

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Verhindern lässt sich das hier https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99115002060001/herausgeber/BW-818/region/08 wenn man berechtigte Gründe dafür angeben kann.

ewigsuzu  28.04.2024, 17:15

was waren deine berechtigten Gründe?

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verreisterNutzer  28.04.2024, 17:16
@ewigsuzu

Das ist zu lange her um das noch zu wissen, ich weiß aber dass es nicht sonderlich schwer war an diese Auskunft heranzukommen.

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Inkognito-Nutzer   28.04.2024, 17:18

Was ist denn z.B. ein berechtigter Grund? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Privatpersonen einfach zum Einwohnermeldeamt gehen und von anderen Privatpersonen die Adressen bekommen.

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verreisterNutzer  28.04.2024, 17:21
@Inkognito-Fragesteller

So war es aber, ich kann nicht ausschließen ob das ein Fehler war oder nicht, Fakt ist ich hab sie bekommen. Ich könnte mir vorstellen dass man als Familienangehöriger einen berechtigten Grund hätte, bin ich von dieser Person aber nicht.

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Als Erwachsener darfst du dir frei aussuchen, wo du leben möchtest. Eine Suche nach dir wird kaum stattfinden.

Wenn du ganz sicher gehen willst, informierst du vorher die Polizei deines jetzigen Wohnorts über deine Pläne. Dann wissen die schon mal, dass keine Notsituation vorliegt, die behördliche Suchmaßnahmen rechtfertigen würde.

Naja, ich hätte einfach gesagt, dass ich mit denen nichts mehr zu tun haben will. Aber das ist meine Meinung.

Du kannst der Polizei im alten Wohnort sagen, dass Du umziehen willst und die Kontakte abbrechen willst. Somit wird die Polizei auch nicht eingreifen, wenn Dich jemand als vermisst meldet.

Den Aussagen der anderen User, dass die Polizei untätig bleibt, weil Du volljährig bist, würde ich nicht zustimmen. Es gibt genug vermisste Menschen, nach denen als "Vermisst" gefahndet wird.

Die Polizei im alten Wohnort wird aus Datenschutz-rechtlichen Gründen nicht Deinen neuen Wohnort weitergegeben.

Du würdest der Polizei eine Menge Arbeit sparen und ich weiß nicht, wie die Polizei vorgeht, wenn Du in ein anderes Bundesland ziehst. Meine Vermutung ist, dass es da Länderübergreifende Einschränkungen gibt. Damit meine ich, dass bspw die Polizei in Bayern nicht in Hamburg fragen wird, ob Du da lebst.

Alles nur Vermutungen und ohne Fachkenntnis.

Ich hab auch alle Kontakte abgebrochen. 😘

Das Einwohnermeldeamt wird Deine neue Adresse schon an Deine Familie weiter geben!

ewigsuzu  28.04.2024, 17:17

Ist nicht wirklich direkt erlaubt ohne Grund. Man kann auch gerichtlich dagegen vorgehen das sowas ausgegeben wird an bestimmte Leute

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stowaway  28.04.2024, 17:18
@ewigsuzu

Ist bei mir genauso passiert! - Und wie sollte ich vorab dagegen vorgehen, wenn ich keine Ahnung hatte, daß die Familie das machen würde.

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ewigsuzu  28.04.2024, 17:22
@stowaway

bei sowas muss man dann sone auskunftsverweigerung machen lassen habs nicht ganz aufn schirm müsst ich googlen

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stowaway  28.04.2024, 17:24
@ewigsuzu

Ich habe im voraus echt nicht gewußt, daß irgend Jemand meine neue Adresse weiter geben wird!

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ewigsuzu  28.04.2024, 17:25
@stowaway

ne woher soll man das auch wissen indem sinne. Geht aber auch nachträglich

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Answer1234567  28.04.2024, 19:35
@ewigsuzu
Ist nicht wirklich direkt erlaubt ohne Grund.

Für die Einfache Melderegisterauskunft nach § 44 BMG brauchst du keinen Grund, die bekommt jeder, der die nötigen Gebühren bezahlt.

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