Die Polizei gibt keine Adressdaten raus, die bekommt man beim Einwohnermeldeamt.

Dafür sind Regeln festgelegt, von denen ich nicht weiß ob die bundesweit gelten.

Bei uns sind das folgende

Voraussetzung für die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist, dass Sie diese nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und dies gegenüber der Meldebehörde erklären.

Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Für eine Gruppenauskunft muss ein öffentliches Interesse begründet sein.

Das hab ich schon mal gemacht, kostete mich 20€ und danach hatte ich die Adresse - einfach so.

Ich habe aufgrund der Nachfragen weiter recherchiert und jetzt ist auch klar wieso ich da einfach so heran gekommen bin.

Meldebehörden sind unter bestimmten Voraussetzungen auch befugt, Melderegisterauskünfte an Privatpersonen und an Unternehmen zu erteilen. Die einfache Melderegisterauskunft wird jedermann ohne Vorliegen besonderer Voraussetzungen erteilt.

Was ist eine einfache Melderegisterauskunft?

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Verhindern lässt sich das hier https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99115002060001/herausgeber/BW-818/region/08 wenn man berechtigte Gründe dafür angeben kann.

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