Ich war in der Schule zu spät weil der Taxi fahrer sich geweigert hat eine kurze Strecke zu fahren da er keinen Gewinn macht. Ich hab es meinem Schweizer…?

3 Antworten

Schweizer Taxlerrecht kenne ich im speziellen zwar nicht , aber auch in Deutschland gibt es selbst für Taxler ein gewisses Beförderungs-Pflichtgebot auch für Kurzstreckler .

10 CHF machen einem Schweizer Taxler da aber rechnerisch durchaus keine sonderliche "Angst" , und in DE / der EU dürfte DAS auch kaum größer ausfallen allgemein ; insbesondere nicht bei den ganzen Freiberuflern im Taxendienst ( DE / EU ) .

Für 5 oder 10 Euro (Fahrt) wird da auch eher nicht mit ziviler Einklage wegen Vorlagenotwand der klagenden Partei zu rechnen sein .

Der Fahrer hätte dich auch einfach stehen lassen können.

Dein Lehrer ist ein schlechter Lehrer.