Darf sich ein Taxifahrer weigern für kurze Strecken zu fahren?

5 Antworten

Innerhalb seines Tarifpflichtgebietes ( das ist die Gemarkung der Stadt oder der Gemeinde, in der das Taxiunternehmen seinen Bertriebssitz hat) - und wenn es nur um das Argument "Kurze Strecke" geht - darf er die Fahrt nicht verweigern. Den Bertriebssitz erkennt man an dem Firmenschild, welches vor der Beifahrerseite oder auf der Mittelkonsole gut lesbar angebracht sein muß.

Eine Meldung bei der Taxizentrale bringt nichts, weil die solche Beschwerden zur Kenntnis nehmen, aber nicht ahnden.

Wenn man eine Anzeige machen will, macht man das am Besten gleich beim zuständigen Gewerbeamt.

Nein, es besteht eine Befördrungspflicht für Taxifahrer, er hätte dich mitnehmen müssen.

https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/beforderungspflicht-von-taxifahrern-26521/

batoo  22.01.2017, 03:35

Lies dir mal alles komplett durch ?! Kannst du ausschließen das er/sie von den Punkten alles befolgt hat wann er jemanden nicht mitnehmen muss. Er muss gar nichts !

implying  22.01.2017, 03:39
@batoo

also ich hab es aus interesse komplett gelesen, und die begründung des taxifahrers ist laut diesem artikel definitiv "bußgeldfähig" ^^

und da der fragesteller noch halbwegs fehlerfrei schreiben kann und nicht grade einen aggressiven eindruck macht, fällt jedes andere motiv wohl weg.

Nummer vom Taxi aufschreiben und bei der Zentrale melden - die haben eine Beförderungspflicht

Er kann selber entscheiden wen er mitnimmt oder auch nicht. Er ist ja zu nichts verpflichtet

verreisterNutzer  22.01.2017, 03:33

Falsch.

batoo  22.01.2017, 03:36

Kannst du ausschließen, dass sie/ er kein Tier dabei hatte ? Oder Sprengstoff ?

implying  22.01.2017, 03:41
@batoo

"was wenn was passiert wäre?" - also wenn ich sprengstoff oder einen bissigen hund dabei hätte würde ich mich sicher fühlen auf dem heimweg... xD

Nein darf er nicht!