Dürfen Taxifahrer kurze Strecken verweigern?
3 Antworten
Schnell gegoogelt:
"Darf der Fahrer kurze Strecken verweigern?Nein, die Länge der Strecke ist rechtlich unerheblich, solange sie im Pflichtfahrgebiet (meistens die Stadtgrenzen) des Taxis liegt. Hierbei greift sogar eine gesetzliche Pflicht, nämlich die des §22 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), welche den Taxifahrer grundsätzlich dazu gebietet, Sie als Fahrgast anzunehmen. Dieser Beförderungspflicht muss der Fahrer jedoch nicht nachkommen, wenn die Fahrt über das Pflichtgebiet hinausgeht oder wenn der Fahrgast stark alkoholisiert, bewaffnet oder offenkundig zahlungsunfähig erscheint."
Rechtlich vermutlich nicht. In der Realität könnte ein Taxifahrer es versuchen bei zum Beispiel einem sportlichen, jungen Mann und wenigen hundert Metern. Eine gehbehinderte, ältere Dame sollte er in jedem Fall fahren. Auch jemanden, der fremd ist und den Weg nicht kennt. Oder bei Glatteis.
Das sind ja nicht mal 10%! Kenne es seit vielen Jahren so, dass in Deutschland 10% üblich sind, wenn die Leistung wie erwartet war - Taxi, Lokal, Pizzaservice, ... Wenn die Leistung besonders war, dann mehr. Statt 9,60 bei kurzer Strecke vielleicht 12. Bei der ganzen Trinkgeld-Disskusion aber beachten: Kinder und jüngere Jugendliche müssen nichts geben. Auch Senioren mit wenig Rente nicht und auch keine Empfänger von Sozialleistungen. Hatte finanziell auch unterschiedliche Zeiten - kenne es, nichts geben zu können, aber auch, richtig ordentlich zu honorieren ...
Ja stimmt in cafes, Restaurants, Eisdielen gebe ich meist 20-30 % aber so ein Taxifahrer muss es sich mal erst verdienen die 250 Meter sind für mich keine 50 cent Wert mehr zu geben bei Langstrecken lieben gern da springt schon mal nen fünfer oder sogar 10er raus!
Die 250m sind keine 50 Cent wert, aber Du willst sie unbedingt haben ... dem Taxifahrer entgeht durch Deine 250 Meter vielleicht eine Langstrecke. Schonmal die Perspektive des Anderen eingenommen? Und Taxifahrer gehören auch zur Gruppe derer, die auf das Trinkgeld angewiesen sind um einigermaßen zu verdienen ...
Du meinst, kurze Strecken zu fahren? Nein.
ich meine genau das was ich oben als Frage gestellt habe... oder denkst du die fliegen? Ist doch Logo.... und wie ist die Rechtslage wenn Sie nicht wollen?
Eine kurze Strecke ist einfach da, die kann man nicht verweigern. Verweigern könnte man, sie zu fahren. Ist doch logo, dass man sich sinnvoll ausdrückt.
Wenn der Taxifahrer sich weigert zu fahren, kannst du dich an das Straßenverkehrsamt wenden. Oder an den Taxiunternehmer. WIe der heißt, steht auf der Beifahrerseite auf dem Armaturenbrett. Die Nummer des Taxis steht im Heckfenster. Das ist ein gelbes Schild.
Ok danke... geht doch wieso muss du gleich hundertausend Zeilen unnötig von dir geben! Ziel: Konkret Antworten deshalb nur ein Hilfreich... Danke das nächste mal ronny! :-)
z.B von Rewe mit 3 Tüten nach Hause ca. 250 m. Grund: Bandscheibenvorfall?