Ich möchte mein 50ccm Roller lauter machen, aber nicht schneller, darf ich /geht das?

3 Antworten

§19 Abs 2 StVZO:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Drossel raus, dann wär's illegal, einfach nen Auspuff mit mehr Sound kaufen.

auspuff runterschrauben ;)

Woher ich das weiß:Hobby – liebe motoren