Roller fahren mit Bf17?

3 Antworten

Grundsätzlich ist es schon mal richtig, dass man mit dem BF17 Kleinkrafträder auch alleine fahren darf.

Für Kleinkrafträder gab es aber schon immer eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Diese lag "früher" halt bei 50 km/h.

Daher darf der Roller dann 50 km/h fahren, wenn er vor dem 31.12.2001 in Verkehr genommen wurde.

Diesen darf man dann auch mit der Klasse AM und somit auch mit dem BF17 fahren.

ECHTE 55 km/h sind aber auf jeden Fall zu schnell und auch diese können schon Ärger bringen.

Aber 55 km/h nach Tacho ist schon wieder was anderes, denn der zeigt fast immer etwas mehr an.

Wenn eurer Roller 45 km/h fahren darf, könnten die 55 km/h bedenklich sein - darf er 50 km/h fahren, ist es wahrscheinlich unbedenklich.

Am besten die echte Geschwindigkeit mal per GPS herausfinden.

Viele Grüße

Michael

Du darfst gemäß §76 FeV einen Roller mit 50ccm und 50 km/h fahren, wenn er vor 2001 gebaut wurde. Laut Urteil vom OLG Karlsruhe darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bedingt durch Verschleiß o.ä. um 20% überschritten werden.

19Michael69  28.07.2018, 16:55

Bis zum 31.12.2001, das ist zu "vor 2001" ein ganzes Jahr Unterschied ;-)

Zum Urteil des OLG Karlsruhe immer wieder gerne die Anmerkung, dass es sich dabei NICHT um ein "allgemeingültiges Urteil" handelt.

Es war lediglich ein Urteil in einem ganz bestimmten Fall. Andere Urteile zu diesem Straftatbestand können auch ganz anders aussehen.

Gruß Michael

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