Roller tuning aber a1?

4 Antworten

Allerdings hab ich ja A1 Führerschein, d.h ich darf alles bis 125ccm/15ps fahren.

Nein, du darfst nicht alles bis 125ccm und 11 kW fahren. Das Fahrzeug darf ein Leistungsgewicht von 0,1 kW pro kg nicht überschreiten.

Ein Peugeot Ludix beispielsweise wiegt 66 kg, somit liegt hier ab 6,7 kW bereits Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.

Durch die Geschwindigkeits- und Leistungserhöhung wird aus dem Kleinkraftrad mindestens ein Leichtkraftrad, somit Änderung der Fahrzeugart. Zusätzlich verschlechtert sich das Abgas- und Geräuschverhalten. Beides führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Das kostet dich im Regelfall 50€, Tatbetandsnummer 319500. Ist das Fahrzeug so laut, dass es die Umwelt beeinträchtigt, erhöht sich das Bußgeld auf 90€, Tatbestandsnummer 319609.

Einen Punkt gibt es erst, wenn die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrzeuge i.d.R. nur für den EU-Markt auf 45 km/h gedrosselt werden. Es muss im Einzelfall geklärt werden, ob tatsächlich eine Gefährdung bestand. In dem Fall wäre es ein B-Verstoß, ein Punkt und 90€, Tatbestandsnummer 319606.

Pagega  22.04.2022, 20:44

Dazu kommt daß er seinen Lappen defenitiv los ist wegen fahren ohne Betriebserlaubnis.

Wenn du einen getunten Roller fährst ist es denen egal ob du keinen Schein hast, Mofa, Am, A1 oder sogar A. Was du auch hast ist weg.

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Pagega  22.04.2022, 21:03
@migebuff

Worauf? Auf führen einen Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis?

Natürlich!!!

Das wäre ja das gleiche, wie als wenn ich trotz vorhandenem B Führerschein mein Auto von 100 auf 150 PS tune, ohne dies einzutragen.

Das ist eine massive Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs, da bei dem ein oder anderen Hobbybastler am Ende auch Mal das ganze Fahrzeug auseinander fallen kann.

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migebuff  22.04.2022, 21:25
@Pagega

Ok, dann zitiere bitte die Rechtsgrundlage für den Entzug den Fahrerlaubnis bei einem B-Verstoß sowie die Rechtsgrundlage für den Entzug der Mofaprüfbescheinigung ohne vorangegangene Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge.

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Bei erwisch Roller wird beschlagnahmt und du auf die Füsse,

Anzeige für Besitzer ist so gut wie sicher.Und die Strafen oben drauf als BONUS von die POLiZEi...

Betr.Erlaubnis wird erlöscht.DER muss das zu 50 wieder runterdrosseln,90km/h dabei gibst grossen ärger ...

UND ROLLER ist den nicht mehr bei UNFALL Versichert,viele ärger sind dabei...Manipulierte ROLLER sind NICHT VERSICHERT.BiG STRAFE WARTET den Besitzer,viel Spass noch...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
wattdennnu2  11.12.2021, 14:36
UND ROLLER ist den nicht mehr bei UNFALL Versichert...

1A Käse!

Ein Gruß von einem Versicherungsmakler.

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Du fährst dann mit einem Zweirad durch die Gegend, welches nicht mehr die erforderliche Betriebserlaubnis besitzt.

Leonie882 
Fragesteller
 11.12.2021, 14:33

Also soll ich ihn drum bitten, den Roller zu drosseln?

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wattdennnu2  11.12.2021, 14:34
@Leonie882

Das wird nichts. Das Ding ist derart verbastelt, dass es dafür keinen Drosselsatz gibt. Hubraum kann man nicht drosseln!

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Leonie882 
Fragesteller
 11.12.2021, 14:35
@wattdennnu2

Er ist zweiradmechatroniker 😅 denke mal er weiß was er tun muss

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Wenn die 70 ccm eingetragen sind, kannst du ihn mit A1 fahren. Erkennbar an den Papieren und am Kennzeichen. Versicherungskennzeichen bedeutet: 50 ccm, 45 km/h.

Ohne die Eintragung ist die Betriebserlaubnis erloschen, damit darf niemand legal fahren.

Eine Drossel hilft auch nicht, es muss der Zylinder und der Kolben wieder auf 50 ccm getauscht werden.