Was passiert wenn man mit a1 einen getunten roller fährt (ca. 65 km/h)?

2 Antworten

hättest du den führerschein nicht, wäre es fahren ohne führerschein, das fahrzeug verliert in diesem zustand die zulassung, und ist damit nicht versichert.

mit führerschein ist es nur fahren ohne zulassung (ABE) und unversichert sein. wenn was passiert, wird dich deine versicheurng in regress nehmen, dh alles was sie bezahlen wird, holt sie sich dein halbes leben lang von dir zurück.

würde ich nicht riskieren.

wildpark7  13.05.2021, 01:26

und ist damit nicht versichert

wie immer der gleiche Unsinn..Versicherung wurde bar bezahlt. Im Schadensfall kann er in Regress genommen werden , das wars..

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migebuff  13.05.2021, 08:02
mit führerschein ist es nur fahren ohne zulassung (ABE)

Die ABE des zulassungsfreien Leichtkraftrads bleibt bestehen, es gibt keinen Grund, warum deutschlandweit alle Fahrzeuge dieses Typs aus dem Verkehr gezogen werden sollten. Lediglich seine BE erlischt.

und unversichert sein. wenn was passiert, wird dich deine versicheurng in regress nehmen,

Einerseits ist das Fahrzeug angeblich nicht versichert, andererseits zahlt seine Versicherung den Schaden? Entscheide dich bitte.

alles was sie bezahlen wird, holt sie sich dein halbes leben lang von dir zurück.

Der Regress ist bei Gefahrerhöhung oder einer Obliegenheitsverletzung auf 5000€ begrenzt.

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pbheu  13.05.2021, 20:07
@migebuff

OK ...
- die allgemeine betriebserlaubnis erlischt nicht, da hast du recht.
- versicherung hat er bezahlt, und weil nichts und niemand ohne haftpflicht fahren darf, bezahlt die versicherung im schadensfall. holt sich das geld aber wieder.
- von einer regressbeschränkung habe ich noch nichts gehört.
wo findet man regelungen zur obliegenheitsverletzung oder gefahrerhöhung?
(interessiert mich, kenne ich nämlich noch nicht)
und wenn jemand angefahren wird und zb für den rest seines lebens behindert, ist es für den fahrer schlußendlich egal, ob die versicherung zahlt und ihn in regress nimmt, oder ob er selbst zahlt. die ansprüche des unfallopfers sind definitiv nicht auf 5000€ begrenzt.

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migebuff  13.05.2021, 20:11
@pbheu

§5 KfzPflVV:

(3) Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5 000 Euro beschränkt. Satz 1 gilt nicht gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat.

§117 VVG:

(1) Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen.

Die Ansprüche des Unfallopfers sind nicht auf 5000€ begrenzt, richtig, dafür aber die mögliche Regressforderung seitens der Versicherung.

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pbheu  13.05.2021, 20:13
@migebuff

alles klar, vielen dank.
meine letzten konkreten probleme dieser art sind ca 30 jahre her - und anscheinend hat sich da was geändert.
ich fürchte nur, das diese sachlage niemanden wirklich davon abhält, mit frisierten kfz herumzufahren (habe ich selbst auch getan). insofern sollten wir die warnung stehen lassen...

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Wäre halt Fahren ohne ABE

migebuff  13.05.2021, 08:03

Nein, Fahren ohne BE. Die Betriebserlaubnis für die Baureihe bleibt bestehen, es geht hier um ein Einzelfahrzeug. Wegen seiner Manipulation wird nicht die allgemeine BE für zigtausende Fahrzeuge entzogen.

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