Ich bin nachts bei Kunden wegen Zeitungs Zustellung unterwegs und habe dabei eine Kamera entdeckt, die generell dann aktiviert wird, wie ein Bewegungsmelder.?

3 Antworten

Und was ist das Problem dabei? Kameras dürfen verwendet werden, um eigene Grundstücke zu überwachen, vorallem nachts, wo die Einbrecher am Werk sind. Und ja, es gibt Kameras, welche an Bewegungsmelder gekoppelt sind und dann aufnehmen. 

Solche Aufnahmen werden meist spätestens nach einer Woche gellöscht. Machst du nichts Böses, passiert dir auch nichts ;)

Honigpalme1 
Fragesteller
 09.04.2016, 08:51

Ich komme damit nicht klar, wenn ich immer und über all gefilmt werde. Mache auch nur meinen Job. Was ist mit meinem Recht auf Privatsphäre? Ich bin der Meinung das  nur unter engen Voraussetzungen es erlaubt ist wegen dem  Datenschutzgesetz die Aufstellung der Kameras im öffentlichem Raum. Gerade an solchen Stellen wo die Allgemeinheit  die Grundstücke betreten werden dürfen.

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Geniespieler  09.04.2016, 08:53
@Honigpalme1

Hier überschneiden sich zwei Gesetze, das Recht auf Privatsphäre und das Recht, das eigene Grundstück zu überwachen. Sicher möchtest du nicht immer gefilmt werden (kann ich verstehen wenn du nachts Zeitung zustellst). Den Bewohnern dieser Häuser ist es wiederrum wichtig, dass nichts Falsches um ihre Wohnungen vorgeht. 

Ich kann dir das nicht für Deutschland sagen, aber in der Schweiz ist Videoüberwachung des öffentlichen Raums durch Privatpersonen nicht erlaubt. Ich denke, in Deutschland wird das ungefähr ähnlcih sein.

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miboki  09.04.2016, 08:54
@Honigpalme1

Du hast Recht. Ein Privatgrundstück ist aber kein öffentlicher Raum und darf auch nicht von der Allgemeingeit genutzt werden. Nutzen dürfen es nur Eigentümer, Besucher, Anlieferer und andere berechtigte Personen.

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Honigpalme1 
Fragesteller
 09.04.2016, 08:58
@Geniespieler

Das ist richtig, gefällt mir dennoch nicht. Ich kann die Besitzer verstehen, dennoch nicht dort wo der Paket Dienst, Postbote und Besucher lang laufen. Ich bin nur verantwortlich für die Reklamationen und kein Zusteller. Ich überprüfe Beschwerden der Kunden vor Ort.

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Geniespieler  09.04.2016, 09:00
@Honigpalme1

Naja, da kann man nicht viel tun.
Dort wo der Postbote usw. durchläuft wird halt wahrscheinlich immer noch Privatbesitz sein. Du wirst dich damit wohl oder übel abfinden müssen.

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SchakKlusoh  09.04.2016, 10:08

Die Antwort ist irrelevant und es werden Behauptungen aufgestellt, die nicht stimmen.

Solche Aufnahmen werden meist spätestens nach einer Woche gellöscht.

Woher willst Du das wissen? Das ist ein Annahme von Dir.

Machst du nichts Böses, passiert dir auch nichts ;)

Das ist eine Lüge. Eine Kamera verhindert nichts. Aufnahmen können zu allen möglichen Zwecken mißbraucht werden.

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user8787  09.04.2016, 10:48
@SchakKlusoh

Du wirst bei paar Stunden Stadtbummel hunderte male gefilm, in Kürze werden in der Zügen cams installiert, mit dem Smartphone können dich zu jeder Zeit wildfremde Leute filmen, beim shoppen haben dich cams bis zum verlassen des Stores permanent im Auge, in Schwimmbädern wirst du pausenlos gefilmt usw, usw. ...ich könnte stundenlang weiter aufzählen, von uns hier in Berlin  gibt es sicher mehr Bilder als von manchen Hollywood Stars. *g

London überwacht noch heftiger....

Denke ich an die Selbstdarstellungen bei FB & Co verstehe ich den Aufstand hier nicht. 

Ich käme nicht auf die Idee die paar sec. Bild beim betreten unseres Grundstücks zu verwerten, da ließe sich nichts draus machen.

Anders wenn es um Einbruch geht, die sec. Bilder könnten eine Tätersuche erheblich erleichtern. 

Im Grunde aber reicht eine Cam als Abschreckung, wir würden uns NUR bei einem Schaden die Bilder ansehen.

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SchakKlusoh  09.04.2016, 22:07
@user8787

Du wirst bei paar .... Bilder als von manchen Hollywood Stars. *g

Das ist völlig irrelevant.

London überwacht noch heftiger....

Im Grunde aber reicht eine Cam als Abschreckung, wir würden uns NUR bei einem Schaden die Bilder ansehen.

Ich danke Dir für dieses Beispiel. ;-)  Man hat in England festgestellt, daß die Überwachung die Kriminalitätsrate nicht gesenkt hat. Zum Einen hat sich die Kriminalität tw. verlagert, zum Anderen setzt nach einiger Zeit ein Gewöhnungsprozeß ein, der die Abschreckungswirkung aufhebt. Und den Terroristen von der IRA, IS etc. ist es gerade Recht, daß anschließend ihre Märtyrervideos gezeigt werden.

Denke ich an die Selbstdarstellungen bei FB & Co verstehe ich den Aufstand hier nicht. 

Es gibt keinen Aufstand. So etwas nennt man eine Diskussion.

Ich käme nicht auf die Idee die paar sec. Bild beim betreten unseres Grundstücks zu verwerten, da ließe sich nichts draus machen.

Das ist auch irrelevant.

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Privatgrundstücke dürfen überwacht werden, wenn ausgeschildert ist, daß eine Videoüberwachung stattfindet und wenn keine Personen ausserhalb gefilmt werden.

Grundsätzlich hast Du ein Recht am eigenen Bild und bist nicht verpflichtet Dich überwachen zu lassen. Du kannst zB. von einem Grundstückseigentümer verlangen, daß es einen Bereich gibt, wo Du die Zeitung ablegen kannst, ohne gefilmt zu werden.

FoxundFixy  09.04.2016, 16:12

Es ist doch immer wieder interessant zu lesen ,wie das Recht am eigenen Bild ausgelegt wird. Dieses Recht regelt nur die Veröffentlichung der Fotos. Ein Video von einer Überwachungskamera wird wohl eher selten ins Internet gestellt.

Im Übrigen kann man jederzeit im öffentlichen Raum Fotos von fremden Personen machen ,ohne um Erlaubnis zu fragen. Verboten sind nur Fotos in denen man bei peinlichen Situationen oder in geschützen privaten Räumen. Probleme gibt es nur,wenn ich Fotos mit Leuten ungefragt veröffentliche. Aber auch da gibt es wieder Ausnahmen,wenn Leute nur Beiwerk sind ,daß heißt,wenn ich ein Gebäude fotografiere und da sind Menschen zufällig mit auf dem Foto drauf

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SchakKlusoh  09.04.2016, 21:55
@FoxundFixy

Dieses Recht regelt nur die Veröffentlichung der Fotos. Ein Video von einer Überwachungskamera wird wohl eher selten ins Internet gestellt.

Hier greift nicht das Urheberrecht (Recht am eigenen Bild) sondern das Datenschutzgesetz. Das Thema hier heißt "Datensparsamkeit".  Sie ist der Grund warum man nicht über die Grundstücksgrenze hinaus aufnehmen darf.

Im Übrigen kann man jederzeit im öffentlichen Raum Fotos von fremden Personen machen ,ohne um Erlaubnis zu fragen.

Das stimmt definitiv nicht. Man darf Menschen nicht ohne ihre Erlaubnis fotografieren, auch wenn keine Veröffentlichung vorgesehen ist.

Aber auch da gibt es wieder Ausnahmen,wenn Leute nur Beiwerk sind ,daß heißt,wenn ich ein Gebäude fotografiere und da sind Menschen zufällig mit auf dem Foto drauf

Das ist eine der Ausnahmen. Da fehlen aber noch Ereignisse, die in der Öffentlichkeit stattfinden (Volksfeste, Sport, etc.)

Hier ist der Grundsatz: Die Menschen sind entweder Beiwerk oder einzelne Menschen sind nicht herausgegriffen.

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