Hunderauferei, was nun?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

das ist nun sehr dumm gelaufen - zumal ich so überhaupt nicht verstehen kann, wie man die Kosten für eine doch nun wirklich nicht sehr teure Hundehalterhaftpflichtversicherung sparen kann. Ein Losreißen des Hundes, auf die Straße laufen, Verkehrsunfall - und du, bzw. deine Eltern, stehen wahrscheinlich vor dem finanziellen Ruin. Und nur, um 60 bis 80 Euro im Jahr zu sparen?

Ja, was kann auf euch zukommen? Wenn er deine Eltern als Hundehalter tatsächlich anzeigt, dann wirst du zu der Situation wahrscheinlich befragt werden.Es kann sein, dass die Polizei das dann noch ans Ordnungsamt weiterleitet, aber die werden sich um eine solche Lapalie eher nicht weiter kümmern. Da passiert meist erst etwas, wenn man mehrmals auffällig wird oder ein Mensch zu Schaden kommt.

Tja, und wenn der "Gegner" von euch die TA-Kosten einfordert, dann gibt es mehrere Möglichkeiten:

- ihr bezahlt die Rechnung

- ihr bezahlt die Rechnung nicht, der "Gegner" kann euch ja nicht zwingen

- ihr bezahlt nicht, der "Gegner" geht zum Anwalt, die Sache kommt vor Gericht - für den Verlierer wird es dann teuer.

ABER: geht man mal von TA-Kosten in Höhe von vllt. 100 Euro aus, dann kann ein Anwalt dafür nur den Mindestsatz in Höhe von 30 Euro berechnen. Dafür machen die meisten Anwälte kaum einen Finger krumm, denn es lohnt nicht. Das muss aber nicht so sein.

Wartet einfach mal ab, was passiert, mehr könnt ihr ohnehin nicht machen. Aber der Vorfall sollte euch tatsächlich zu denken geben, ob es sich lohnt, KEINE Versicherung abzuschließen.

Gutes Gelingen

Daniela

brandon  27.10.2015, 20:26

@dsupper

Ich will Dich nicht ärgern aber kannst Du auch mal einen Rat geben ohne große Vorwürfe zu machen? Denn davon hat niemand was.

LG

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Georg63  27.10.2015, 23:11
@brandon

Die Ermahnung, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, halte ich nicht nur für angemessen, sondern für sehr wichtig, für alle Hundehalter ohne eine solche.

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dsupper  28.10.2015, 05:45
@brandon

@brandon - wo bitte mache ich Vorwürfe? Der Hinweis darauf, WIE u.U. existentiell wichtig eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist, ist sicherlich kein Vorwurf, sondern ein Denkanstoß, für alle, die sich scheinbar gar nicht darüber klar sind, was da so auf sie zukommen kann.

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Georg63  28.10.2015, 15:09
@dsupper

Und selbst einen Vorwurf halte ich in der Sache für begründet und angemessen.

Wenn der Halter nicht zahlungsfähig ist, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.

Genau deshalb haben viele Gemeinden die Halterhaftpflichtversicherung verbindlich vorgeschrieben - ähnlich wie beim Kfz.

Fahr mal dein Auto (ohne Vollkasko) kaputt, wegen einem über die Straße flitzenden Hund. Dann wirst du den arbeitslosen unversicherten Halter sicher verfluchen.

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Warum kommt der andere Hundebesitzer erst  4 Tagen nach dem Vorfall zu dir ? Und warum geht er erst jetzt mit dem Hund zum TA, wo das Tier doch eine klaffende Wunde hat. Schon merkwürdig dieses Verhalten. Wenn du weisst zu welchem TA er geht, frag dort doch mal nach. zB wie alt die Wunde ist etc. Aufgrund der zeitlichen Spanne von 4 Tagen würde ich erstmal alle Regressansprüche ablehnen.  

rosale  27.10.2015, 19:56

Eine aktuelle Tierarztrechnung würde ich verlangen. Meist wollen die Hundehalter, die irgendwann daherkommen Geld rausschlagen und zwar auf die Hand, auch wenn der Hund gar nix hat.

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Leisewolke  27.10.2015, 19:58
@rosale

deswegen macht mich die Zeitspanne von 4 Tagen so stutzig. Hat der vielleicht woanders Ärger mit einem anderen Hund gehabt ? Der ist nun weg und von dir weiss er die Adresse ?  Frag den TA wie alt die Wunde war.

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Sophiehtz 
Fragesteller
 28.10.2015, 10:06
@rosale

@rosale das denken wir auch,nur nun moechte er ja Anzeige erstatten,was passiert denn dann? Kommt jmd von der Polizei oder Veterinäramt vorbei und will das genaue Geschehen erfragen? 

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Georg63  28.10.2015, 15:11
@Sophiehtz

Wenn die Anzeige verfolgt wird, gibt es eine Anhörung, wo ihr eure Sicht der Dinge darstellen könnt.

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Wenn der Hund verletzt ist, musst du die Tierarztkosten des verletzten Hundes zahlen. Dazu bedarf es keiner Anzeige. Anzeigen kann er dich nur wegen Sachbeschädigung, da Tiere eine Sache sind und kein Mensch zu Schaden kekommen ist. Normal ist das Versicherungssache, das deine Versicherung gezahlt hätte. Da wird sich keine Polzei drum kümmern.

Dass Hunde auch als Angeleinter mal auskommen können, kann man oft gar nicht verhindern, darum ist eine Haftpflichtversicherung unbedingt Pflicht. Stell dir vor dein Hund reißt sich mal los und rennt auf die Staße, verursacht einen Autounfall mit verletztenToten?

Hole die Versicherung schnell nach, die paar Euro muß es dir doch wert sein.


Dumm gelaufen !! Zahlen mußt Du auf jeden Fall. Vorher solltest Du aber abklären, bei welchem TA  der gebissene Hund war. Außerdem bitte unbedingt auf eine Rechnung bestehen, worauf genau die einzelnen Behandlungen und Medis aufgeführt wurden. Evtl. noch einmal bei diesem TA anfragen was für Verletzungen der Hund hatte. Wenn Hundebesitzer und TA nichts zu verbergen haben, werden sie Dir über alles bereitwillig Auskunft geben. Bitte lass Deinen Hund sofort versichern. Es kann auch einmal ein Schaden durch ihn entstehen, der Dich dein ganzes Leben nicht mehr glücklich werden läßt.

Georg63  28.10.2015, 15:37

Zahlen muss er nur in dem Fall, wenn der Geschädigte zweifelsfrei nachweisen kann, dass der Hund des Fragers den Schaden verursacht hat, was man leicht in Zweifel ziehen kann, wenn bei einer so schlimmen (und zuerst gar nicht sichtbaren) Wunde der Tierarzt erst 4 Tage später konsultiert wurde.

Da würde ich behaupten, dass die Verletzung von einem späteren Vorfall mit einem anderen Hund stammt.

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Anaschia  28.10.2015, 18:32
@Georg63

Das kann man ja mit dem TA abklären. Der wird schon wissen wann der Hund in Behandlung war und ob die Verletzung frisch oder schon etwas älter war. Ein TA kann es sich nicht leisten, da irgendwelche Betrügereien mit dem Tierhalter zusammen zu machen.

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Georg63  29.10.2015, 19:10
@Anaschia

Der Besitzer behauptet eine klaffende Wunde und will erst nach 4 Tagen zum Tierazt gehen - das klingt nach simpler Abzocke - da würde ich auf eine schriftliche Forderung warten und dieser dann einfach schriftlich ohne Begründung widersprechen.

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Sophiehtz 
Fragesteller
 30.10.2015, 23:42
@Georg63

@Georg63

Wenn ich dann diese schriftliche Begründung abgeben muss,soll ich in diese nicht mal die Tatsache vermerken,dass nach der Rauferei nichts zu sehen gewesen sei und 4 Tage später...?oder nur schreiben,dass dies nicht der Realität entspricht? 

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