Hund an draußen an der Kette halten trotz Winter?

12 Antworten

Frauen die Männer sexy finden und ab wann diese als intelligent gelten...

Diese Frage mit dem Hintergrund das der Hund draussen zu leben hat, hat nichts mit emotionaler Intelligenz und schon einmal gar nichts mit Intellekt zu tun. 

D.h. wenn Du an Deiner diesbezüglichen Frage keine Änderung vornimmst, wirst Du auch bei keiner intelligenten Frau als intelligent durchgehen, denn die wissen, das Hunde mit im Haus leben bei ihrer Familie und es egal ob es von gesetzteswegen her erlaubt ist oder nicht, Tierquälerei ist, einen Hund alleine daussen zu halten! 

Freilandhaltung und Kettenhaltung ist nicht dasselbe. Kettenhaltung ist auch in Österreich verboten. 

Ein Hund mit so kurzem Fell wie Dogo Argentino ist für ganzjährige Außenhaltung völlig ungeeignet. Und das wäre der zweite Punkt, der gegen die österreichischen Vorschriften verstößt.

 Also ist da garnix legal.

Bevor ich Dich steinige...

wieso darf der Hund nicht drinne sein?

Ich habe eine Katze, die mich sehr oft als Opfer ansieht.

Die hat messerscharfe Krallen.

Das ist auch garnicht so witzig, weil ich Bluter bin.

Lasse deinen Hund doch einfach ins Haus.

Vom Fell her können die einiges ab. Dein Hund wird nachts nicht erfrieren.

Aber es währe einfach netter ihn ins Haus zu lassen.

Mario

DonCarlos3454 
Fragesteller
 01.10.2017, 00:36

kein platz

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AntoniaLunaTier  28.10.2018, 18:02
@DonCarlos3454

Wieso hast du dann einen Hund?

Ganzjährig und die ganze Zeit ist keine artgerechte Haltung. Sonst kannst du ihn nicht halten. Meiner Meinung.

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techniker68  02.11.2018, 19:12
@DonCarlos3454

Aud dem Bett ist immer ein Platz.

Ich habe eine ganz kleine zierliche Katze.. Eher der Typ "Kampfsportler.. " Klein aber sportlich. Holt Mäuse und Vögel.. soweit normal.. Aber auch Kanin. Das schon eher unnormal soweit ich mich immer frage, wie sie mit so einem Kanin einen Meter hoch auf das Stubenfenster hoppen kann und es mit reinbringt.

DEIN Problem ist nicht der Platz!!!.

Dein Problem ist, das Du nicht begreifst, dass Hunde soziale Wesen sind und alleine verkümmern!!!

Wenn aus dem mal etwas bissiges wird, was kleine Kinder anfällt, dann wird es Deine Schuld sein.

Die Kälte ist nicht das Problem.

DU als Tierhalter, der eine Verantwortung hat bist das Problem.

Wenn Du das Tier nicht artgerecht halten kannst, dann gebe den Hund weg. Dahin wo er es besser hat.

Die Vorbesitzer meiner Katze waren so vernünftig. Innenstadt von Flensburg beim Gefängnis. Altbau 3. Etage.

Sie haben mir ihre 1 Jährige Katze gegeben. .. Jetzt... Einfamilienhaus Siedlung, Sackgasse, null Autos, Natur pur. Sie kann raus wann sie will durch ein offenes Fenster.

Ein glücklicheres Tier hast Du nie gesehen.

Ein Hund draußen ist Tiequälerei!!! Keine sozialen Kontakte.

Mario

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Es wäre pure Tierquälerei ihn im Winter draußen zu halten. Alleine Kettenhaltung ist schlimm aber bitte tue ihm das nicht auch noch im Winter an....

Du hältst den Hund permanent an einer Kette und ständig draußen?

Auch in Österreich ist das Tierquälerei und untersagt.

Grundsätze der Tierhaltung

§ 13. (1) Tiere dürfen nur gehalten werden, wenn auf Grund ihres Genotyps und Phänotyps und nach Maßgabe der folgenden Grundsätze davon ausgegangen werden kann, dass die Haltung nach dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ihr Wohlbefinden nicht beeinträchtigt.

(2) Wer ein Tier hält, hat dafür zu sorgen, dass das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit, die bauliche Ausstattung der Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen, das Klima, insbesondere Licht und Temperatur, die Betreuung und Ernährung sowie die Möglichkeit zu Sozialkontakt unter Berücksichtigung der Art, des Alters und des Grades der Entwicklung, Anpassung und Domestikation der Tiere ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen sind.

(3) Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird.

§16

(5) Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden. Jedenfalls nicht als Anbindehaltung gilt das Führen von Hunden an der Leine, das Anbinden im Rahmen von rechtskonformen Hundeausbildungsmaßnahmen, Katastropheneinsätzen oder Einsätzen als Dienst-, Assistenz- oder Therapiehund sowie das kurzfristige Anbinden von mitgeführten Hunden vor Plätzen oder Gebäuden, die mit Hunden nicht betreten werden dürfen.

(Tierschutzgesetzestexte für Österreich Bundeskanzleramt Wien)