Hengsthaltung? Wer haftet?
Hey,
also an unsere Weide grenzt die Koppel des Nachbarhofes. Dort stehen ein paar Stuten mit einem Hengst. Es ist schon so weit gekommen, dass der Hengst durch den Zaun ging, da wir eine Stute haben und meinen Wallach verletzte, so dass ein Tierarzt notwendig war. Ich erhöhte den Zaun und stärkte ihn mit 3 Reihen Stromzaun, aber er kennt auch vom Holzaun kein Halt. Ich kann unsere beiden somit nicht mehr in Ruhe auf die Koppel lassen, da wir ständig den Zaun kontrollieren müssen. Wer ist dafür verantwortlich das der Hengst dort bleibt wo er ist? Weil der Besitzer des Hengstes macht keine Anstallten sein Pferd im Zaum zu halten. Wie sieht die Sache rechtlich aus? Ich bin der Meinung das der Hengsthalter sich darum kümmern muss...
4 Antworten
Deine Meinung ist richtig. Grundsätzlich gilt bei allen Tieren die Gefährdungshaftung, d. h. zuerst ist mal der Tierhalter in der Pflicht.
Dokumentiere die Vorfälle u. auch deine Maßnahmen, die zum Schutz deiner Pferde treffen musstet u. die - bisher ja anscheinend erfolglosen - Gesprächsversuche mit dem Hengstbesitzer. Wenn Reden nix mehr bringt, dann in Zukunft am besten mit dem Herrn oder der Dame nur noch schriftlich verkehren u. eine Frist setzen, bis wann er geeignete Maßnahmen wie Zaun verstärken/erhöhen zu treffen hat. Zaunkontrolle inklusive.
Würd dann auch noch die TA-Rechnung vom Wallach beifügen u. ihn drauf hinweisen, dass er ausserdem im Falle einer Bedeckung deiner Stute für die Kosten aufzukommen hat.
Das Geld für einen Anwalt wäre hier sicher gut investiert.
Dem ganzen Zirkus ein Ende setzen durch einen Umzug eurerseits auf eine andere Koppel ist wahrscheinlich nicht möglich?
Die TA Rechnung des schon verletzten Wallache muss er sowieso schon zahlen! Wenn die Stute dann noch tragend ist dafür auch nochmal ordentlich, je nach dem was für ein Pferd das ist ( Ausbildungsstand, Wert, Erfolge, verlorene Zeit)
Naja, denken wir mal so wenn ich einen Hund hätte, der dauerndzum Nachbarn läuft und dort Hund, Katte, Kinder beisst, da wäre die Sache sofort jedem klar.
Nichts anderist es hier.
Der Besitzer muss dafür sorgen, dass sein Hengst andere nicht verletzt ( und aussm wären dadurch verursachte Kosten von ihm bzw seiner Versicherung zu tragen)
Der Hengsthalter haftet dafür.
Hengste sollten so gehalten werden das nichts passiert.
Deswegen rate ich oft von Hengsten ab, da diese Gegebenheiten in vielen Ställen für Pferdefreundliche Hengsthaltung einfach nicht gegeben sind!
§ 833 BGB.
Tierhalter haftet für das was sein Tier anstellt. Pferde sind versicherungspflichtig in einer Tierhalterhaftpflicht.