Hengsthaltung? Wer haftet?

4 Antworten

Deine Meinung ist richtig. Grundsätzlich gilt bei allen Tieren die Gefährdungshaftung, d. h. zuerst ist mal der Tierhalter in der Pflicht.

Dokumentiere die Vorfälle u. auch deine Maßnahmen, die zum Schutz deiner Pferde treffen musstet u. die - bisher ja anscheinend erfolglosen - Gesprächsversuche mit dem Hengstbesitzer. Wenn Reden nix mehr bringt, dann in Zukunft am besten mit dem Herrn oder der Dame nur noch schriftlich verkehren u. eine Frist setzen, bis wann er geeignete Maßnahmen wie Zaun verstärken/erhöhen zu treffen hat. Zaunkontrolle inklusive.

Würd dann auch noch die TA-Rechnung vom Wallach beifügen u. ihn drauf hinweisen, dass er ausserdem im Falle einer Bedeckung deiner Stute für die Kosten aufzukommen hat.

Das Geld für einen Anwalt wäre hier sicher gut investiert.

Dem ganzen Zirkus ein Ende setzen durch einen Umzug eurerseits auf eine andere Koppel ist wahrscheinlich nicht möglich?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin
Channel2000Anna  08.07.2018, 21:08

Die TA Rechnung des schon verletzten Wallache muss er sowieso schon zahlen! Wenn die Stute dann noch tragend ist dafür auch nochmal ordentlich, je nach dem was für ein Pferd das ist ( Ausbildungsstand, Wert, Erfolge, verlorene Zeit)

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Naja, denken wir mal so wenn ich einen Hund hätte, der dauerndzum Nachbarn läuft und dort Hund, Katte, Kinder beisst, da wäre die Sache sofort jedem klar.

Nichts anderist es hier.

Der Besitzer muss dafür sorgen, dass sein Hengst andere nicht verletzt ( und aussm wären dadurch verursachte Kosten von ihm bzw seiner Versicherung zu tragen)

Der Hengsthalter haftet dafür.
Hengste sollten so gehalten werden das nichts passiert.
Deswegen rate ich oft von Hengsten ab, da diese Gegebenheiten in vielen Ställen für Pferdefreundliche Hengsthaltung einfach nicht gegeben sind!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Reite seid über 30 Jahren, bin selbst Pferdebesitzer

§ 833 BGB.

Tierhalter haftet für das was sein Tier anstellt. Pferde sind versicherungspflichtig in einer Tierhalterhaftpflicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung