Hartz 4 Bedarfsgemeinschaft Einkommen?

5 Antworten

Ab Vollendung des 15 Lebensjahres gelten auf Erwerbseinkommen die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll , dass wären vom Brutto zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Diese werden dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Netto Erwerbseinkommen, welches dann auf deinen Bedarf angerechnet wird, wenn Du als Kind noch bei deinen Eltern lebst.

Kannst Du als unter 25 jähriges Kind deinen eigenen Bedarf aus deinem anrechenbarem Einkommen decken, dann bist Du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus und müsstest dann nur deine Anteile für die Warmmiete, Haushaltsstrom usw. zahlen und mit deinen Eltern ein Kostgeld vereinbaren, oder dich dann selber verpflegen und versorgen.

Was Du dann noch hast ist deine und darf nicht auf den Rest der BG - angerechnet werden, wenn Du es dir leisten kannst und min. 18 bist, kannst Du dann auch jeder Zeit ausziehen.

Dir wird nicht ab 100 € alles weggenommen. 20% bleiben Dir.

Such' Dir einen Job mit bedarfsdeckendem Einkommen, dann kommst Du weg vom Jobcenter.

Oder gewinn' im Lotto, heirate reich, ... es gibt der Möglichkeiten viele :)

Fluffyunicornn1 
Fragesteller
 10.08.2021, 13:42

"20% bleiben dir" sorry aber ich bin kein sklave der Stundenlang arbeitet nur um 20% zu verdienen, da kann ich dann auch Pfandflaschen sammeln

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Agamemnon712  11.08.2021, 06:24
@Fluffyunicornn1

Du verdienst ja auch 100%, mußt nur einen Teil davon abgeben. Alles eine Frage der Sichtweise.

Bei einem Minijob hat man einen Freibetzrag (den man behalten darf). von bis zu 170 € und bei einem sozialversicherungspflichtigen Job einen Freibetrag von bis zu 300 € und mehr.

Hartz IV ist nicht dafür vorgesehen, sich zu bereichern. Man ist als Leistungsbezieher gehalten, den Leistungsbezug möglichst niedrig zu halten - deswegen kann der anrechnenbare Teil des Einkommens recht hoch ausfallen.

Aber wenn Du lieber einer fragwürdigen Tätigkeit wie Flaschensammeln nachgehen willst - ich wünsche Dir viel Spaß dabei :)

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1 Du gehst entweder nur für 100€ Arbeiten oder weniger !

2 Oder du gehst dir was ehrenamtliches mit einer aufwendungsvergütung suchen das muss nichts mit alten oder kranken menschen zu tun haben in so einem fall gehören dir die 200€ Anrechnung s Frei!

3 Dir Wird nichts weggenommen aber deinen Eltern den wen du 450€ verdienst kannst und darfst du nur 170€ Behalten und den Rest musst du deinen Eltern geben den denen wird Leistungen für dich weggenommen also must du die 280€ an deinen Eltern geben!

4 In Der Ausbildung ist es anders da deine Eltern kein Geld für dich mehr bekommen wirst du deinen Miet anteil selber bezahlen müssen und zb Kostgeld den du aber mit deinen Eltern aushandeln kannst ! Aber Alles andere ist dein Geld selbst wen du noch ein 450€ job machen würdest ist das Geld Dan sicher!

Solange du von dem rest nach der miete noch leben kannst bist du dan aus der bg raus!

Auszug

Schwarzarbeit (illegal und daher nicht empfehlenswert. Dient nur der Information)

Von Hartz 4 lösen und arbeiten, kann auch mit dem Auszug einhergehen.

Nur indem du arbeiten gehst und zwar richtig.

Agamemnon712  10.08.2021, 06:59

Was verstehst Du unter "richtig" arbeiten? Kann man auch "falsch" arbeiten?

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