Haftung Wasserschaden Neubau?
Hallo zusammen,
eine Frage an die Juristen: Mitarbeiter der an einer Baustelle tätigen Firma A fragen im Zuge des Neubaus eines Einfamilienhauses den Bauherren B nach einem Wasserschlauch zwecks Teilbefüllung einer auf dem Grundstück zu installierenden Zisterne durch diese. B weist die Mitarbeiter von A darauf hin, dass die an diesem Tage auf der Baustelle nicht tätige Firma C doch einen solchen Schlauch auf der Baustelle liegen habe und sie mögen doch den nehmen. Der Schlauch wurde dann auch von A dazu verwendet und hierzu durch das Haus gelegt (die Wasserzapfstelle befindet sich im Haus). Dabei öffnete sich eine Verbindung im Schlauch, was durch die Mitarbeiter von A erst nach mehreren Minuten gemerkt wurde, sodass im gesamten Bereich Wohnzimmer/Küche/Diele das Wasser stand. Hierdurch ist möglicherweise ein nennenswerter Sachschaden entstanden, da Wasser vermutlich an den Rändern der Räume am Rande des Estrichs vorbei unter die Dämmschicht geriet, was sich nur mit größerem Aufwand wieder beheben lässt.
Meine Frage nun: Wer haftet?
7 Antworten
Das wird ein jahrelanger Rechtsstreit werden, da jeder dem anderen die Schuld geben wird, warum er nicht haftbar gemacht werden kann
Wenn sich eine Verbindung löst, kann es auch ein schadhaftes Teil gewesen sein… das muss alles geklärt werden
Ehrlich gesagt ist das nach den qualifizierten Rückmeldungen, die ich bis jetzt erhielt, recht unerheblich, weshalb der Schlauch nicht tauglich war. Relevant ist lediglich, wer sich von dem orndnungsgemäßen Zustand hätte überzeugen müssen, und das ist die Firma, die damit arbeiten will. Außerdem habe ich von Seiten meiner Versicherung gehört, dass die Sache recht einfach sei und die Versicherung mit jener von A Kontakt aufnehmen würde, welche zu 99% Sicherheit dann auch einfach zahlen würde.
Dann wünsche ich dir, dass das auch wirklich so schnell geht
wer haftet - B - er hat den Tip mit dem Schlauch gegeben - A hat ausgeführt und sich nicht vom ordnungsgemäßen Zustand vom Schlauch überzeugt, war das überhaupt möglich??
C ist raus
das wird vor Gericht gehen
Mein Versicherungsvertreter, der sich bereits jetzt am WE meldete, da wir befreundet sind, hat mir grade gemailt, dass immer die Firma, die etwas benutzt verantwortlich sei. Man könne sich nicht einfach von dem Bauherren, der ja zudem Laie ist, etwas ausborgen und stumpf verwenden. Selbst bei einer anderen Firma auf der Baustelle wäre es so.
Beim Nachdenken darüber erscheint mir das auch zumindest plausibel: Im Extremfall kann sich ein Elektriker ja auch nicht berufen, die Oma, bei der er die Steckdosen setzt, habe ihm eine Häkelnadel in die Hand gedrückt und es habe halt geknallt. Wie beurteilst Du das Argument?
Pantaulas,
da ist die Haftpflichtversicherung der Firma von Mitarbeiter A am Zug.
Du musst den Schaden der Firma A melden.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Bevor A den Schlauch von C hätte nutzen dürfen, hätten sie erst C fragen müssen. Somit war es eine widerrechtliche Nutzung durch A, für die A dann auch haften muss. Allerdings dürfte C eine gewisse Mitschuld zugeteilt werden, da sie den Schlauch nicht während ihrer Abwesenheit weggeräumt haben.
Niemand, da kein Schaden entstanden ist nach deiner Geschichte.
realistisch
A und B.
C vllt wenn es einer Obliegenheit ist, Sachen wegzuräumen.
Zitat: "da kein Schaden entstanden ist nach deiner Geschichte."
Bitte WAS?
Dein Sachverhalt sagt, möglicherweise ein nennenswerter Schaden. Für SE muss das aber nachgewiesen werden. (Kann man aber wohl machen, mit einem Sachverständigen)
Ich bat nicht um rabulistische Spitzfindigkeiten, sondern für den Fall, dass dieser Schaden eingetreten ist um die Bitte von Juristen die im (noch zu befundenen) Falle des Schadens vorliegende Frage der Haftung zu beantworten. Natürlich kann man das wohl machen, aber es ist am Freitag passiert!
Wenn du antworten von Juristen willst, geh zu einem Anwalt..
so einfach wie du dir das vorstellst ist das nämlich nicht… sonst gäbe es keine jahrelangen Rechtsstreitigkeiten
Ok, dann ist es, wie oben geschrieben, A und B.
A 100% aus 823 I BGB und B wohl aus 830 BGB.
C nicht, außer er hätte den Schlauch wegräumen müssen. denke mal aber das liegt hier nicht vor, ich such jetzt aber nicht nach Rechtsprechung.
juristische spitzfindigkeit. Vielleicht liegt noch kein Schaden vor, da noch kein Gewerk abgekommen wurde. Dann hättest du nur den Anspruch auf Herstellung des Werkes OHNE Schadensersatz. Da kein Werk = Kein Schaden.
Hast du da schon was abgenommen gehabt ?
Sag mal, was soll der Schwachsinn? Bei technischen Fragen äußere ich mich auch als Ingenieur, wenn hier nach entsprechendem Fachwissen gefragt wird. Sein gesundes Volksempfinden unter solche Fragen zu kippen ist wirklich das Letzte.
BTW ich bin Jurist. Ich geb dir hier mal ein grobes Bauchempfinden ohne die Rechtsprechung zu recherchieren.
Habt ihr schon was abgenommen am Haus? Also hier den Boden ? Oder ist noch alles im Bau und ihr habt zu keiner Sache euer OK gegeben?
Auch Ingenieure sollten ein Mindestmaß an Umgangsformen gelernt haben. Du bist derjenige, der hier Rat bekommen möchte.
Es ist ein Generalunternehmer und der Bauherr nimmt erst am Ende die gesamte Hütte ab. Allerdings ist A aktuelll außerhalb der Leistungen des GU unterwegs, was im Neubau auch üblich ist, da es einfach sinnvoll ist wenn ein Tiefbauunternehmen die Abwasserrohre verlegt ihn auch noch z.B. mit einer Zisterne zu beauftragen, wenn er eh schon alles aufreist.
Somit ist der GU leider nicht mit im Boot, imgrunbde wurde auch SEIN Gewerk geschädigt.
Verstehe, dann müsste der GU einen Anspruch gegen den Handwerker haben, aber nicht ihr. Da euch ja kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, mangels Eigentum.
Ja 😅 hab ja mal Privates Baurecht in der Uni als extraschein gemacht. Erstmal am Montag in Ruhe mit allen reden, wenn da irgendwie mal was zu einem Prozess kommt. Dann am besten einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Vielleicht wird versucht etwas auf euch zu schieben ( da bin ich mir aber sehr unsicher ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen das geht)
Zum Prozess wird es wohl nicht kommen, da alle Beteiligten nicht nur gut miteinander können, sondern am Ende eine der Versicherungen zahlt. Mein Versicherungsvertreter, mit dem ich befreundet bin und der sich daher heute schon meldete sagte mir, dass das normalerweise die infrage kommenden Versicherungen untereinander regeln, ohne dass prozessiert wird, da das unterm Strich die Gesamtkosten niedrig hält und die Juristen der verschiedenen Versicherungen ohnehin meistens recht ähnlich beurteilen würden, wer am Ende ohnehin die Torte im Gesicht habe. ;-)
Mir teilte er soeben mit, dass auf der Baustelle eigentlich immer der haften würde, der etwas einsetzt, - geliehen oder nicht. Man könne nicht einfach den Bauherren als Laien nach Zeug fragen, das man nicht hat und davon ausgehen, dass es geeignet und im einsatzbereiten Zustand wäre.
Ja das stimmt im Großen und Ganzen. Wie gesagt, B könnte aufgrund von § 830 BGB, möglicherweise auch haften. Ich denke aber auch nicht, dass das hier so Wild wird.
Kleiner Hinweis. Never feed the troll. Jetzt wirst du langweilig.
Kein Ding. Deine Intelligenz darf doch jeder bewundern. Also lass gerne hier im Netz alles raus, wenn wir dadurch verhindern können, dass Du statt dessen Nachbars Dackel vergewaltigst.
Jetzt bist du sogar noch lustig. Mal im Ernst das trollen ob du es glaubst oder nicht das trollen hilft mir Stress abzubauen.
Genau das war es, was ich als Fragesteller wissen wollte, vielen, vielen Dank!