Grundstücksverweis Zeitungaustragen?
Ich, als Zeitungsaustäger habe ein Grundstück betreten um dort eine Zeitung einzuwerfen und der Besitzer hat mich aufgefordert keine Zeitung einzuwerfen aber es ist ja meine Pflicht als Zeitungsausträger. Ich habe versucht ihm das zu erklären, aber er war daraufhin sehr sauer und verwies mich von seinem Grundstück. Ich verließ dann auch sein Grundstück und habe danach bei meinem Chef angerufen und ein Zustellverbot bekommen.
Aber hier meine Fragen:
Wie sieht es rechtlich aus?
Müsste ich eigentlich trotzdem eine Zeitung einwerfen?
Darf er mich als Zeitungsaustäger von seinem Grundstück verweisen?
Es war eine Werbezeitschrift, jedoch hatte er an seinem Briefkasten kein Verweisschild
Wie sähe es aber aus wenn ich kein Zustellverbot vom Verlag genehmigt bekommen hätte? Weil es ist ja immerhin meine Pflicht dort einzuwerfen.
8 Antworten
Sein Grundstück, sein Briefkasten,
er macht von seinem Hausrecht gebrauch und verbietet dir den Zutritt. Was soll der Anruf beim Chef? der kann dir nicht helfen.
sag dem lieben Onkel dass er doch bitte ein entsprechendes Schild anbringen möge
Weil es ist ja immerhin meine Pflicht dort einzuwerfen.
Es ist nicht Deine Pflicht, etwas irgendwo einzuwerfen, wenn Dir der Grundstücks- bzw. Hauseigentümer das verbietet.
Ja, natürlich darf er dich seines Grundstücks verweisen und dir auch verbieten Zeitungen bei ihm einzuwerfen.
Wenn dein Chef dir ein Zustellverbot ausspricht und der Besitzer des Hauses dir ausdrücklich sagt das er keine Zeitung möchte dann ist rechtlich alles in Ordnung.
Du bist ja ‚nur‘ der Angestellte, dir würde rechtlich nichts passieren. Wenn dann müsste dein Chef dafür gerade stehen!
ja er darf dich vom Grundstück verweisen!