Gilt rechtlich eine SMS als Zugestellt wenn der Empfänger ein Wählscheibentelefon hat welches keine SMS empfangen kann?


28.04.2020, 09:06

"Er darf jeden Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel nur mit Zustimmung der Bewährungshilfe vornehmen und hat einen solchen binnen einer Woche dem Gericht unaufgefordert schriftlich mitzuteilen." des steht in meinem Bewährungsbeschluss ich will denen mitteilen des ich meine Arbeit ohne Eigenverschulden verloren habe und die Bewährungshilfe mir die Zustimmung für den Arbeitsplatzwechsel gegeben hat ich will demnächst eine Berufsausbildung anfangen.

6 Antworten

Bei einer SMS auf einen Festnetzanschluss wird "Text-to-Speach" verwendet und die SMS von einer künstlichen Stimme vorgelesen.

564561g 
Fragesteller
 28.04.2020, 06:42

und wenn der nicht hören kann ist es dann mein problem?

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Wenn ein Zugang nicht moeglich ist (hier aus technischen Gruenden), kann auch kein Zugang erfolgen.

Also nein, eine nicht zugegangene SMS ist nicht zugegangen und kann somit auch nicht als zugegangen gewertet werden.

564561g 
Fragesteller
 28.04.2020, 03:45

Und wenn jemand ohne Brille nix sieht und sie nicht aufsetzen will? Und wenn ein Tauber nur mit angeschaltetem Hörgerät hört und es nicht anschalten will?

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DerCaveman  28.04.2020, 03:48
@564561g

Das ist egal. Zugang hat nichts mit der Kenntnisnahme zu tun. Die Erklaerung muss nur in den Machtbereich des Empfaengers gelangt sein. Ob der sie dann auch liest oder nicht, ist egal.

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564561g 
Fragesteller
 28.04.2020, 03:55
@DerCaveman

Du widersprichst dir wenn er ein Telefon hätte welches Text anzeigt könnte er ja Empfangen!

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DerCaveman  28.04.2020, 04:42
@564561g

Ein solches Telefon hat er aber doch nicht. Also kann die Nachricht auch nicht zugehen. Sie kann nicht in den Machtbereich des Empfaengers gelangen, wenn der kein Geraet hat, auf dem sie zugehen koennte.

Entscheidend ist der Moment, in dem er unter normalen Umstaenden die Moeglichkeit zur Kenntnisnahme hat. Ohne ein entsprechendes Geraet hat er die aber eben nicht.

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564561g 
Fragesteller
 28.04.2020, 07:04
@DerCaveman

und wenn die person keine brille und hörgerät hat und ohne die dinge nix sieht und hört? und ein telefon was es kann kann man sich kaufen

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DerCaveman  28.04.2020, 09:12
@564561g

Ich glaube, du willst es nicht verstehen.

Brille und/oder Hoergeraet werden ja erst benoetigt, nachdem die Nachricht bereits zugegangen ist. Auf den Zugang selbst haben Brille und Hoergeraet also gar keinen Einfluss.

Ein entsprechendes Empfangsgeraet wird aber benoetigt, damit die Nachricht ueberhaupt zugehen kann. Ohne ein solches Geraet kann die Nachricht nun mal nicht zugehen.

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Eine SMS ist im ALLGEMEINEN nicht rechtskräftig.
Denn der Absender einer SMS lässt sich selbst mit einfachsten Mitteln für einen Laien einfach zu beherrschen fälschen.

Eine SMS ist kein rechtliches Mittel. Also eine Mahnung oder whatever du dir da in deinen Kopf gesetzt hat ist nicht Wirksam.

564561g 
Fragesteller
 28.04.2020, 07:09

sms nicht wirksam?

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564561g 
Fragesteller
 28.04.2020, 08:08
@exxonvaldez

Brauche ich Schriftform? Ich brauche nur die Zustimmung der Bewährungshilfe.

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exxonvaldez  28.04.2020, 08:19
@564561g

Na wenn du eine Antwort per SMS bekommen hast, sollte das doch ausreichen.

Wer sollte das denn anfechten?

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Wie soll eine SMS als zugestellt gelten, wenn es schon aus technischen Gründen unmöglich ist?

564561g 
Fragesteller
 28.04.2020, 06:41

FÜR MICH alles komisch was alle labern entschuldigung reden meine mutter heult ja alles klar geht bestimmt darum das ich das experiment sein soll um zu sehen wie man mit faulheit durchkommt mit faulheit meine ich naja faulhheit und man kann ja überall anrufn ja klar ich bin nicht naiv das hat mir aber jeder beigebracht anrufen anrufen ja klar ich gehe heute zu allen stellen PERSÖNLICH hin und muss mich überwinden nach dem dienstausweis zu fragen und dann kann ich dann hab ich selber genug sicherheit alles zu klären

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Schnoil  28.04.2020, 06:44
@564561g

Wovon redest du bitte? Ich habe auf deine Frage geantwortet und du knallst mir hier irgendwas völlig zusammenhangsloses um die Ohren... und das noch ohne Punkt und Komma, dass man es kaum richtig lesen kann.

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564561g 
Fragesteller
 28.04.2020, 06:45
@Schnoil

erstmal entschuldigung muss gucken was ich gemacht habe NACHTRAG: ehm wenn jemand keine brille hat oder hörgerät bin ich auch schuld?

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Schnoil  28.04.2020, 06:53
@564561g

Die Person kann selbst entscheiden, ob sie die Brille bzw. das Hörgerät benutzt. Beim Wählscheibentelefon kann sie NICHT selbst entscheiden, ob das Gerät in der Lage ist, eine SMS zu empfangen. Das ist ein himmelweiter Unterschied, weswegen dein Vergleich mit der Brille und dem Hörgerät sinnfrei ist.

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564561g 
Fragesteller
 28.04.2020, 07:01
@Schnoil

SINNFREI? Die person kann doch genauso entscheiden ob sie sich ein anderes telefon kauft

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564561g 
Fragesteller
 28.04.2020, 07:03
@Schnoil

mir geht es nicht um das BENUTZEN einer brille oder hörgerät mir geht es um das besitzen

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Schnoil  28.04.2020, 07:04
@564561g

Und wer soll sie dazu zwingen? Niemand. Es steht jedem frei, sich selbst zu entscheiden, welches Telefon er nutzen möchte. Aber niemand kann entscheiden, ob er eine Brille oder ein Hörgerät benötigt. Deshalb ist der Vergleich sinnfrei.

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564561g 
Fragesteller
 28.04.2020, 07:05
@Schnoil

GENAU! deshalb empfinde ich bewährungsauflagen manche als menschenqualerein

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Schnoil  28.04.2020, 18:11
@564561g

Keine Ahnung, was es für Bewährungsauflagen gibt. Also kann ich auch nicht beurteilen, ob sie eine Qual sind. Weiß aber auch nicht, was das mit der eigentlichen Frage zu tun haben soll.

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