Gilt Patientenverfügung bei Suizid?

2 Antworten

Notfallsanitäter sind nicht verpflichtet irgendwelche Patientenverfügungen zu studieren. Hier gilt es wird grundsätzlich Erste Hilfe geleistet, es sei denn der Patient ist noch klar ansprechbar und lehnt jede Erste Hilfe konsequent ab.

Dass sie nicht verpflichtet sind heißt aber auch, dass sie das in Einzelfällen selbst entscheiden können - allerdings ist hier das Risiko immens hoch dass sie sich wegen unterlassener Hilfeleistung schuldig machen z.B. wenn die in der Tasche aufgefundene Patientenverfügung gar nicht vom Patienten selbst unterschrieben war. Oder sie veraltet war und in den Kliniken inzwischen eine Neue vorlag.

Im Zweifel wird ein Sani daher Wiederbelebungsmaßnahmen und Co einleiten, allein zum Eigenschutz.

Florian2911 
Fragesteller
 02.05.2024, 12:55

Und was ist wenn die Patientenverfügung wirklich aktuell und von der person selbst ist? Wird sie dann dort liegen gelassen oder wird ihm medizin verabreicht damit er nicht mehr leiden muss?

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MonaLisa557  02.05.2024, 13:00
@Florian2911

Die Sanitäter kommen doch nicht reingestürmt um deine Verfügung zu finden und zu lesen. Wenn sie gerufen werden und dich sterbend am Boden liegen, dann wirst du erstmal gerettet. Da kannste dir auch die Verfügung Tattoovieren lassen. Ist dann egal.

Als ob Rettungskräfte dir die Todesspritze geben würden. Das wäre Mord. Da gibts keinen Spielraum.

Wenn sie da sind wirst du behandelt und in ein Krankenhaus gebracht. Fertig. Die Verfügung wird dann von deinen Angehörigen zum Krankenhaus gebracht und die Ärzte berücksichtigen dann deinen Wunsch nicht mehr reanimiert zu werden evt. Aber keiner gibt dir da ne Todesspritze.

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Der Rettungsdienst ist soweit ich weiss verpflichtet erste Hilfe zu leisten. Die werden auch nicht nach einer Patientenverfügung schauen wenn du bewusstlos bist. Wenn du ansprechbar bist und es verweigerst, wird trotzdem alles nötige gemacht da du in dieser Situation nicht urteilsfähig bist.

Im Krankenhaus muss die Patientenverfügung beachtet werden, wenn sie nicht Gesetze missachtet.

Wenn du jedoch heute eine Patientenverfügung machst alles verweigerst, heute einen Suizidversuch hast, dann wird die mit Sicherheit NICHT beachtet, da du schon beim erstellen vermutlich nicht mehr urteilsfähig warst.

Mein Tipp damit sie auf jeden Fall beachtet wird:

Kein Suizid sondern warten auf Natürlichen Tod/Schwere Krankheit, dann wird sie beachtet! Wichtig ist einfach dass du sie regelmässig erneurst, weil wenn die 10 Jahre alt ist kann es sein, dass davon ausgegangen wird, das es nicht mehr deinem aktuellen Wunsch entspricht. Ich würde sie Jährlich erneuern oder sonst alle 3-max. 5 Jahre.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung