Gilt meine Konvertierung obwohl ich noch in der Kirche registriert bin?

ewigsuzu  20.06.2023, 12:10

mal ne persönliche Frage wieso wechselt man eig die Religion glaubt man dann nicht mehr an den einen Gott? ich versteh das wechseln nicht ganz.

laraa2001111 
Fragesteller
 20.06.2023, 12:29

Weil ich gemerkt habe das der Islam der richtige weh ist und ich mich verbunden zum Islam fühle . Der Islam ist das einzige was mir in letzter Zeit hilft

ZdzidiBeksinski  20.06.2023, 12:36

Der Islam ist der richtige weh weil er Dir wehtut? - Was hilft Dir denn daran?

laraa2001111 
Fragesteller
 20.06.2023, 12:44

*Weg meinte ich

joergbauer  20.06.2023, 12:55

Was macht dich da so sicher? Wobei hilft es denn?

laraa2001111 
Fragesteller
 20.06.2023, 12:59

Wenn es mir nicht gut geht hilft es mir sehr der Islam schenkt mir Hoffnung und Geduld es hilft mir nicht aufzugeben weil ich weiß allah ist immer bei mir

8 Antworten

Du musst formal aus der Kirche austreten. Ich weiß nicht, ob Du auch das mit «konvertiert» meinst. Die Konversion ist ja eigentlich nur eine persönliche Sache. Mit dem Glaubensbekenntnis hast Du Dich für etwas entschieden. Die Frage ist, weiß das Deine Kirche?

Wenn Du Mitglied in einem Ruderverein bist, aber nicht mehr ruderst sondern schwimmst, gelten weiterhin die mit der Mitgliedschaft im Ruderverein verbundenen Regeln; beispielsweise die Zahlung des Mitgliedsbeitrages.

Gruß Matti

Eine Kirchenregistration macht dich nicht zum Christen, also warst du es auch nie.

Du warst eigentlich durch die Kirche genau genommen schon immer im Islam nur auf einer Nach aussen hin anderen Form.

überall wo Menschen auf Grundlage von Geburt ohne eigene Entscheidungsmöglichkeit eine Religion. haben müssen ist Grundsätzlich der selbe Geist dahinter wie im Islam.

Denn der Ialam verbietet eigenes Denken eigene Entscheidung und somit Entschluss aus eigener Überzeugung wenn all das nicht dem ihren entspricht.

Mit der Taufe bis du Christin geworden und mit der Konversion zur Muslima. Deine Kirchenmitgliedschaft hat für dich nur weiterhin die Bedeutung, dass du kirchensteuerpflichtig bist.

Assalamu aleykum Bruder/Schwester,

ja deine Konvertierung ist gültig, wenn du aus reiner Überzeugung dass Glaubensbekenntis aufgesaugt hast.

Was der Islam dazu sagt, weiß ich nicht, aber solange du beim Einwohnermeldeamt als rk eingetragen bist, gilst du offiziell als Christin. Da musst du offiziell austreten.

Ob du religiös gesehen jemals Christin war, weiß ich nicht, denn ich weiß nicht, ob du jemals an Gott und Jesus und an die Aufestehung geglaubt hast.

Schade, aber dass du dich vom Allah begleitet fühlst und von Gott nicht, denn Gott liebt dich und ist immer bei dir. Du musst ihm nur offen gegenüberstehen. Schade, dass du das bei deiner Erstkommunion nicht so erfahren hast...