Gibts Unterstützung?

2 Antworten

Das Jugendamt kann ausschließlich Minderjährige in Obhut nehmen.

Ist ein erzieherischer Bedarf gegeben, ist möglicherweise auch die Aufnahme in eine Wohngruppe / betreutes Wohnen denkbar.

Sonst wäre Polizei / Frauenhaus eine Möglichkeit.

In vielen Städten gibt es auch Beratungsstellen für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Prinzipiell ist das Jugendamt bis zum 21. Geburtstag zuständig.