Gibt´s bei den Zeugen Jehovas eine Annullierung der Ehe?

14 Antworten

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einige Hinweise vom User Garwein sind nach meinem Kenntnisstand nicht korrekt.

Die ZJs anerkennen auch eine Ehe, wenn sie nur vor dem Standesamt geschlossen wurde. Der Grund dafür ist recht einfach, weil ein ZJs kann auch eine(n) Nicht-ZJs heiraten. Auch diese Ehe dürfte dann nach ZJs-Statuten nicht mehr geschieden werden, außer einer der beiden begeht Ehebruch.

Es gibt aber andererseits die gelegentliche Besonderheit, dass ein "unschuldiger" Ehepartner sich scheiden lassen will, und eine(n) neue(n) Partner(in) gefunden hat. Aufgrund der z.Tl. ausländischen langwierigen Scheidungszeiten wurde einem Paar in einer früheren Nachbarversammlung gestattet, die Ehe VORLÄUFIG NUR vor der Versammlung zu schließen, und dies dann zivilrechtlich nachzuholen, sobald die Möglichkeiten gegeben wären.

Zur Annulierung der Ehe gab es ebenfalls einmal in einer früheren Nachbarversammlung dieses Problem. Der Mann konnte den Ältesten damals glaubhaft versichern, dass es keine geschlechtlichen Beziehungen in der Ehe gegeben hätte, so wurde die Annullierung der Ehe auch bei den ZJs anerkannt. (bissige Bermerkung: bei dem Aussehen der Frau fiel mir persönlich das nicht schwer, dies auch so zu sehen)

Ich gehe aber davon aus, dass die ZJs eine Ehe nicht als vor der Gemeinde und vor Gott als annulliert ansehen, wenn schon eheliche Beziehungen gepflegt wurden.

Besonders merkwürdig ist aber zudem folgendes:

egal ob nun annuliert oder rechtskräftig geschieden, würden diese beiden Personen, ohne, dass sie erneut die Eheschließung auf dem Standesamt vornehmen, wieder ehelichen Verkehr haben, würden sie wegen Unsittlichkeit und Hurerei ausgeschlossen.

Vermutlich wird in diesem Fall laut ZJs-Vorschrift keiner der beiden mehr einen anderen ehelichen dürfen, außer einer der Beiden würde offen zugeben, (oder erwischt werden) mit einem anderen Partner S*x gehabt zu haben, also zumindest einer der Beiden müsste sich dazu entschließen, kein Zeuge Jehovas mehr sein zu wollen - oder auf die Bestimmungen nicht mehr achten zu wollen. Da nun ja der eine zeitweise Probleme mit der Zurechnungsfähigkeit zu haben scheint, könnte man leichter von ihm erwarten, einen "Seitensprung" auszuführen, den er dann seiner Krankheit zuschreiben kann und aufgrund dessen er höchstwahrscheinlich nur eine öffentliche Zurechtweisung erhält und nicht exkommuniziert wird. Damit wäre der andere Ehepartner aus der Ehe entlassen und frei. Die andere Möglichkeit wäre diese, dass beide wieder erneut versuchen müssten, ihre Ehe gesetzlich registrieren zu lassen.

Ich habe aus Erfahrungen und Stellungnahmen von Ältesten berichtet, die ich früher mal eben zu solchen ähnlichen Fragen gestellt hatte.

brunf  21.09.2012, 19:50

Die ZJs anerkennen auch eine Ehe, wenn sie nur vor dem Standesamt geschlossen wurde.

Richtig, aber nur wenn sie bereits VOR der Taufe zum ZJ stattgefunden hat. Sind beide Partner ZJ, so müssen sie auch vor der Versammlung ein Bekenntnis ablegen, was einfach nur in Form einer Ansprache geschieht, bei der die beiden persönlich angesprochen werden. Ansonsten werden sexuelle Handlungen als "vorehelich" angesehen. So wurde mir das damals von den Ältesten vorgehalten.

Ansonsten gehe ich absolut konform mit dieser Antwort

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eisi1  24.09.2012, 08:15
@brunf

...das ist aber schon lange her, oder???

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brunf  24.09.2012, 11:30
@eisi1

Nein, das ist noch aktuell. Meine Schwester (leider noch bei den ZJ) hat vor 2 Jahren das zweite Mal geheiratet, nachdem ihr Mann sie vor 4 Jahren betrogen und mit ihren Kindern hat sitzen lassen.

Sie hatte keine eigene Wohnung und durfte erst nach der Ansprache im Königreichssaal bei ihrem neuen Mann einziehen. Geheiratet haben sie an einem Montag und die Ansprache fand am darauffolgenden Samstag statt mit anschließender Feier. Sie durfte nicht bei ihrem Mann einziehen, sondern musste die ganze Woche über noch bei meinen Eltern im Gästezimmer schlafen! Das ergab einen recht heftigen Streit mit den Ältesten....

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Befra1980  06.10.2012, 19:00
@brunf

Das ist Quatsch brunf! Die beiden können sich aussuchen ob sie eine Ansprache im Saal wünschen und ob sie ein Bekenntnis ablegen wollen. Richtig informieren, dann antworten! Sie mußte das mit Sicherheit nicht. Vielleicht wollte sie es so.

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stine2412  01.02.2017, 21:27
@brunf

brunf, es ist schon interessant, was man so über die Zeugen sagt. Eine meiner Schwiegertöchter, sehr romantisch veranlagt, zog auch erst am Tag der Ansprache im Saal zu meinem Sohn. Meine andere Schwiegertochter sagte: "Nee, so lange wollen wir nicht warten!" Tja!

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telemann2000  07.02.2020, 08:26
@stine2412

Leider gibt es auch Älteste die einem Paar eine Hochzeitsansprache im Königreichssaal verwehren.

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Eigentlich sollte eine Annulierung der Ehe erfolgen, wenn die Ehefrau oder Ehemann die Ehepflicht (auf sexuellen Gebiet) nicht leisten will oder nur geleistet hat. Wenn es in der Ehe noch nie Sex gegeben hat (obwohl beide Partner dazu in der Lage sind), dann sollte die Ehe aufgelöst werden oder zumindest getrennt sein. Aber das entscheidet Gott.

Woher ich das weiß:Recherche

Die Ehe kann zu jederzeit geschieden werden. Vor dem Staat. 

Nun ist es aber so das zj nach dem Grundsatz leben dass kein mensch dass trennen soll was Gott zusammen fügte.

Das heißt wenn man sich scheiden läßt weil es halt nicht klappt (keine sünde)dürfen die jeweiligen Parteien nicht mehr heiraten. Es sei denn dass einer eine Sünde begeht. (Sex mit jemandem anderen z.b) wenn der Partner z.b (mann) zu einer Kollegin zieht, (Haben aber kein sex) wird trotzdem behauptet unehelichen Sex gehabt zu haben. (Dieses Beispiel gab es bei der Versammlung in der ich war) 

Dann steht es dem ex Partner zu wieder zu heiraten. 

Das ist ganz leicht zu beantworten. Als ehemaliges Mitglied kenne ich mich sehr gut in solchen Dingen aus. Kurz gesagt: Es gibt bei Zeugen Jehovas nur einen Grund um eine Ehe scheiden zu lassen: "Ehebruch".


Die Ehe gilt als "Bund fürs Leben", nicht nur bei Zeugen Jehovas, sondern bei allen chrsitlichen und Pseudo-Christlichen Organisationen. Sie vergessen dabei, dass eine Ehe damals etwas ganz anderes war als heute (bis ins 18. Jahrhundert waren Ehen nur Zweckgemeinschaften und hatten wenig mit Liebe zu tun).

Eine Ehescheidung ist bei Zeugen Jehovas nur dann erlaubt, wenn einer der beiden "Ehebruch" begangen hat. Nicht einmal aufgrund von häuslicher Gewalt darf man sich trennen.

Das ist vor allem deshalb sehr bedenklich, weil sie meist völlig unvorbereitet und zu jung in eine Ehe gehen und dann enttäuscht sind das alles anders ist als erwartet.


Wenn der Staat eine solche Entscheidung trifft, ist sie rechtskräftig. Zeugen Jehovas interessiert das aber nicht. Sie denken da ganz anders. Um das zu verstehen muss man noch Folgendes wissen:

Eine Ehe ist für einen Zeugen Jehovas noch lange nicht rechtskräftig, solange kein "Gottesdienst" dazu abgehalten wurde. Nach dem Standesamt findet eine "Hochzeitsansprache" im "königreichssaal" statt. Erst danach gilt man in der Gemeinde wirklich als verheiratetes Ehepaar. Und auch erst dann darf man Sex haben. War man zb Freitags beim Standesamt, die Ansprache findet aber erst Samstag statt, darf auch erst am Samstag zusammen in einem Bett geschlafen werden.

Das gleiche gilt für eine Ehescheidung. Erst wenn die Ältesten diese anerkennen, gilt sie als anerkannt. Vor dem Staat sind sie vielleicht schon geschieden, aber wenn die Ätlesten entscheiden, dass dies nicht "Biblkonform" war, hat man Pech. Selbst wenn man getrennt lebt, darf man dann nciht mehr neu heiraten oder eine Freundin/Freund haben. Sonst gilt das als Hurerei und man wird ausgeschlossen.

Für weotere Fragen stehe ich gern zur Verfügung

alsjbiabfl 
Fragesteller
 12.09.2012, 13:34

Frage zurück: wann und wodurch gilt eine Ehe als geschlossen?? Wenn das Gericht die Ehe annulliert, also den Status quo ante wieder hergestellt hat, ist ja im eigentlichen Sinne KEINE Ehe geschlossen worden. Sind die beiden dann "Unzüchtige", die außerehelichen Sex hatten? Lt bibl. Bericht schlief Lot im Suff mit seinen Töchtern und wurde nicht bestraft, da er total besoffen war. (wie hat er das überhaupt hingekriegt?? (im Vollsuff poppen)) demnach wäre halt eine Sondersituation entstanden, die eigentlich nicht geahndet werden könnte??

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garwain  12.09.2012, 16:47
@alsjbiabfl

Eine Ehe gilt bei ZJ als geschlossen, wenn sie entsprechend der staatlichen Vorgaben anerkannt wurde und anschließend durch einen "Gottesdienst" auch vor Gott legitimiert wurde.

Als beendet gilt sie, wenn ein Partner "Ehebruch" begangen hat und man sich dann gemäß Landesgesetzen scheiden lässt.

Eine Annulierung ist bei ZJ nicht anerkannt, weil es sonst Aussagen würde, Gott hätte einen Fehler gemacht als er die Ehe zulies. Tut man es doch, so darf man nicht erneut heiraten.

Man darf aber auch getrennt leben, sich scheiden lassen oder die Ehe annulieren lassen, aus jedem beliebigen Grund. Nur darf man dann nie wieder heiraten, bis der Ex-Partner gestorben ist oder Ehebruch begangen hat. Andernfalls wird das als Ehebruch angesehen, wodurch man aus der Gemeinde ausgeschlossen wird.

Die Geschichte mit Lot (die natürlich frei erfunden ist) soll etwas ganz anderes zeigen. Das darfst du in diese Überlegung hier nicht einbeziehen.

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Befra1980  06.10.2012, 19:06

@garwain "Nicht einmal aufgrund von häuslicher Gewalt darf man sich trennen."

Das ist natürlich Stuss! Niemand - weder die WTG noch Ältesten - würden untersagen bei psychischer oder physischer Gewaltanwendung auszuziehen. Davon mal ab, dass wenn der gewaltätige Teil der Ehe ein ZJ wäre mit Sanktionen bis hin zum Ausschluss rechnen muß.

@garwain "Eine Ehe ist für einen Zeugen Jehovas noch lange nicht rechtskräftig, solange kein "Gottesdienst" dazu abgehalten wurde. Nach dem Standesamt findet eine "Hochzeitsansprache" im "königreichssaal" statt."

Nochmehr Stuss! Die beiden können sich aussuchen ob sie eine Ansprache im Saal wünschen und ob sie ein Bekenntnis ablegen wollen. Manche wollen und manche kriegen keine Ansprache und die Ehe wird trotzdem anerkannt.

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Gerhard040545  01.01.2019, 20:01

Ich hatte durch meine Frau eine Bakannte, die von ihrem Mann geschlagen wurde.

Viermal hat sie ihren Mann verlassen, wurde aber vom Ältesten jedesmal erfolgreich aufgefordert zu ihrem Mann zu gehen.

Heute ist sie mit 39 Jahren tot. Gehirnblutung. Das wär nicht nötig gewesen. Drei Kinder ohne Eltern.

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hallo, ich gehe mal davon aus das er auch eine zeuginn geheiratet hat. wenn er wirklich zeitweise nicht zurechnungsfähig ist, dann gibt es doch sicherlich ärztliche nachweise. ist er entmündigt und hat einen vormund dann ist die ganze sache ungültig auch vor gott. wenn das amt die ehe einfach so wie du beschreibst annuliert hat wird es ja in die richtung laufen. ich glaube nicht das die ältesten das nicht auch erkennen und ihren "segen" zu der scheidung geben. den geistig armen wird das himmelreich gehören... die verantwortlichen aufseher werden den fall schon verstehen, was kann passieren beide können der gemeinschaft entzogen werden, doch da hat doch keiner etwas davon.

GastExZJ  18.09.2012, 04:14

selbst bei einer Scheidung oder Annulierung wird man noch nicht ausgeschlossen / exkommuniziert. Erst, wenn einer von Beiden einen anderen Partner p*ppt.

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