Gibt es einen Unterschied zwischen Führungszeugnis für private Zwecke und Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde?
Ja moin,
ich habe bereits ein Führungszeugnis, da ich es für einen Job brauchte, habe jetzt aber demnächst Musterung bei der Bundeswehr und in dem Schreiben heißt es, dass ich ein Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde benötige. Daher meine Frage:,, Kann ich auch mein bisheriges Führungszeugnis benutzen, oder muss ich nochmal eins beantragen ?"
Danke schonmal für alle Antworten
4 Antworten
Gibt es einen Unterschied zwischen Führungszeugnis für private Zwecke und Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde?
Ja, gibt es. Das eine bekommst du in die Hand, das andere nicht.
Wenn man das Ganze unnötig lang verzögern will, kann man das machen, ja.
- wird immer an deine Adresse geschickt
- nicht Zweckgebunden
- enthält Verurteilungen über 90 Tagessätzen Geldstrafe oder über 3 Monate Freiheitsstrafen
- enthält alle Verurteilungen, sobald man vorbestraft ist (Urteilshöhe ist dabei irrelevant)
- Gebühr 13 EUR
- Lieferzeit in der Regel wenige Tage, offiziell jedoch 3 Wochen
- wird immer direkt an die jeweilige Behörde geschickt (man kann beantragen, zuvor beim Amtsgericht Einsicht nehmen zu dürfen)
- Zweckgebunden
- gleicher Inhalt wie Führungszeugnis
- enthält zusätzlich Verwaltungsentscheidungen, wie dauerhafte Fahrverbote, Gewerbe- oder Berufsverbote
- Gebühr 13 EUR
- Lieferzeit unterschiedlich, zum Teil bis zu 6 Wochen
Du siehst, dein Einfaches reicht da leider nicht aus.
Du musst nochmal eines beantragen und das wird auch direkt zur Behörde geschickt.
Nein, du musst ein neues beantragen und ja es gibt Unterschiede:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/12.html
Einblick nehmen
Man kann es an sein zuständiges Amtsgericht schicken lassen - dort kann man Einblick nehmen, bevor es an die Dienststelle weitergeleitet wird.