Ist das ein erweitertes führungszeugnis?
Hallo m18 und muss einen erw. Führungszeugnis beantragen was ich heute gemacht hab. Aber in der rechnung steht nur führungszeugnis und ich bin mir nicht sicher ob die dame dss richtig grmacht hat. Das einzige was da steht ist.
Belegeart:NE,für eigene zwecke,erweitert.
4 Antworten
Ja das ist ein erweitertes. Steht doch da!
Außerdem steht die Belegart NE für ein erweitertes Führungszeugnis. Die Belegart des normalen ist NB.
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30a.html
(1) Einer Person wird auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt,
1.
wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder
2.
wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für
a)
eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
b)
eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe a vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
(2) Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen. Im Übrigen gilt § 30 entsprechend.
Ein erweitertes Führungszeugnis brauchst du für den öffentlichen Dienst. Das wird dir auch gar nicht persönlich ausgehändigt, sondern geht direkt an die Behörde, die es angefordert hat.
Falsch!
13. Was ist ein "erweitertes Führungszeugnis"?
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#faq5504812
Was ist an "erweitert" nicht zu verstehen?
Belegeart:NE,für eigene zwecke, erweitert.