Es gibt da keine klare Grenze, die immer fest gilt. Es ist immer vom Einzelfall abhängig, welche Rechtsform man wählen sollte. Man muss die Voraussetzungen und Hintergründe kennen, sich die Frage stellen, in welche Richtung es gehen soll.

Steuerrechtlich werden Personengesellschaften nach dem Transparenzprinzip besteuert. Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer und die Ausschüttungen der Einkommensteuer. Alleine aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung kann man noch nicht mal eine pauschale Aussage treffen, was für den Einzelfall immer richtig wäre.

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Seit wann schreibt man passive Bestandskonten ab?

Bei Erfolgskonten bucht man Aufwand immer im Soll und Erträge im Haben.

Eine Abschreibung auf Anlagevermögen (aktives Bestandskonto) hat somit folgenden Buchungssatz: Abschreibung (S) an Anlagevermögen (H). Es handelt sich somit um eine Aktiv-Passiv-Minderung.

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Die GmbH ist der Fremdkörper. Die OHG und die KG bauen beide auf der GbR als Grundform auf. Die GmbH ist die einzige Kapitalgesellschaft in deiner Aufstellung, welche auf den Grundlagen des Vereins aufbaut.

Wie kommst du darauf, dass die GbR in diesem Verhältnis ein Fremdkörper sein könnte? Du musst dieses Gefühl ja irgendwie begründen können, warum du es so siehst. Wie gesagt, der Fremdkörper hier wäre die GmbH und nicht die GbR.

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Wenn ich das richtig verstehe, dann weigert sich eine Person seinen Anteil zu bezahlen? Als Gemein- oder Gesellschafter kann er sich dem aber nur in ganz bestimmten Verhältnissen entziehen.

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Nicht ganz richtig

Ich glaube, das ganze hängt von so vielen Faktoren ab, dass dieses Zitat so als Stammtischparole nicht 100 % richtig ist.

Alleine schon die Definition von dem genannten "recht haben". Was genau ist damit gemeint? Das man eine Wette gewinnt, dass man seine ganz eigene Meinung richtig durchgesetzt hat?

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Nach dem NetzDG wird der beleidigende Inhalt höchstens von der Plattform gelöscht, ein strafrechtliches Verfahren ist bei der Beleidung jedoch nur auf Strafantrag möglich. Wenn du die Beleidigung also gelöscht haben möchtest, musst du es nach dem NetzDG melden. Willst du eine strafrechtliche Verfolgung, musst du einen Strafantrag bei der Polizei/Staatsanwaltschaft stellen.

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