Gewährleistungspflicht bei Verschmutzung?

5 Antworten

Sehen aus wie Wildlederschuhe. Die hätten mit einem Spray imprägniert werden sollen, dann hättest Du diese Probleme nicht gehabt.

Das ist halt der Unterschied, ob man die Schuhe online bestellt oder direkt im Schuhhaus kauft. Im Schuhhaus hätten sie Dir das Imprägnieren empfohlen.

So online bestellt wirst Du nichts mehr tun können, tut mir sehr leid.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich glaub nicht das das es ein Reklamationsgrund ist.
Du hast die den ganzen Herbst lang getragen, zudem ist das eigenverschulden und die haben nicht beworben das die Schuhe Schmutz und Dreckabweisend sind.

die wurden nicht imprägniert das ist das Problem.

gehe mal zu einem richtigen Schuhgeschäft ggf. können diese aufgearbeitet / Abgeschliffen werden.

Du hast die Schuhe verschmutzt ... das ist kein Reklamationsgrund ...

vielleicht hättest Du sie einsprühen sollen

Das ist kein Reklamationsgrund. Du hättest die Schuhe besser imprägnieren und pflegen müssen.