Schuhe Kaputt Umtausch?

3 Antworten

Du hast auf alle gekauften Produkte eine 24-monatige, gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung. Die ersten sechs Monate hat der Verkäufer, in diesem Fall Footlocker, die Beweislast, d.h. er muss nachweisen können, dass du mit dem Produkt - in diesem Fall die Schuhe - schlecht umgegangen bist und daraus der Fehler resultiert.

Geh am besten mal in den Laden und konfrontiere die mit deinem Problem, Du kannst dich ja auf das oben beschriebene berufen. Ggf. werden die Schuhe dann eingeschickt und der Fehler geprüft, die meisten Läden aber kennen ihre Produkte gut und wissen ob und wann ein Produktfehler auftritt. Viel Erfolg Dir!

Bei allen Produkten gibt es eine gesetzliche Garantie,auch auf Schuhe,nur es wird schwer werden bei Schuhen einen Herstellungs oder Materialfehler nachzuweisen,die werden behaupten das Du damit nicht ordentlich umgegangen bist.,aber Du kannst es versuchen.

TETTET  26.02.2013, 09:37

Wenn du jetzt statt von Garantie von Sachmängelhaftung vulgo Gewährleistung sprichst, ist die Antwort gar nicht so schlecht.

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Also erstmal: auf VERBRAUCHSartikel (Schuhe, Kleidung etc) gibt es KEINE gesetzliche Garantie! Wenn ein Materialfehler vorliegt (was bei dir leider nicht der Fall ist) kann das Produkt umgetauscht werden oder eine Gutschrift ausgegeben werden. Auf "Geld zurück" hat man (gesetzlich) keinen Anspruch, das ist dann nur entgegenkommen des Geschäfts. Wenn du die Schuhe viel anhattest, ist dein Problem eine "normale" Abnutzung! Ich würde allerdings doch mal im Geschäft vorbei gehen, vielleicht kommen sie dir ja trotzdem entgegen. Dann allerdings NUR mit dem Kassenbeleg!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Weil ich seit über 10 J. täglich in diesem Business arbeite
TETTET  26.02.2013, 09:35

Also erstmal: Es gibt auf gar nichts eine gesetzliche Garantie. Die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt aber natürlich auch für Kleidung. Wenn man diese geltend machen kann, darf der Händler nachbessern indem er repariert oder gegen eine sachmängelfreie Ware tauscht. Gelingt die Nachbesserung desselben Mangels zweimal nicht, kann der Kunde sein Geld zurück verlangen(Nix mit Gutschein).

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