Gewährleistung defekte Fernbedienung nach 11 Monaten? Wer hilft?

2 Antworten

Das ist schade, aber leider Dein Risiko. Wenn auf die Fernbedienung keine (Haltbarkeits-) Garantie gegeben wurde, dann stehen die Chancen sehr schlecht auf eine kostenlose Lösung.

Du bist ganz sicher, daß die Batterien noch ok sind?

Ansonsten gibt es 24 Monate gesetzliche Gewährleistung.

 

Guckst Du hier unter "2. Mängelgewährleistung":

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

WolfHamburg 
Fragesteller
 16.04.2011, 16:41

Hallo Sausi, ja, Batterie habe okay, habe sie ausgetauscht. Das wird vom Händler auch nicht bestritten.

Frage ist ja, ob ich über die Beweislastumkehr darauf dringen kann, dass der "Fehler" von Anfang Bestand. Zwar ging die FB anfangs, aber wenn sie bereits nach 11 Monaten kaputt geht, könnte das ja ein bereits "angelegter Mangel" sein, oder?

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RealSausi  16.04.2011, 17:00
@WolfHamburg

Im Zweifeslfalle muß der Händler doch nachweisen, daß Du damit was falsch gemacht hast. Wenn er sich weiter quer legt, schalte den Verbraucherschutz ein.

Wenn etwas während der Gewährleistung bei bestimmungsgemäßen Gebrauch seine Funktion nicht mehr erfüllt, ist es von Händler zu bereinigen. Entweder Reparatur, Austausch oder Wandlung (Geld zurück). Laß Dir von dem nichts erzählen. Der hat keine Chance.

Vorausgesetzt natürlich, es kommt dann bei näherer Überprüfung nicht raus, daß Du Deinen Kaffee damit umgerührt hast oder dergleichen.

Wenn Du Dir sicher bist, daß nichts mit dem Teil passiert ist, was den Fehler verursacht haben könnte, standhaft bleiben.

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Ruedi  17.04.2011, 09:30

Da hilft die Gewährleistung nichts, denn diese greift nur für Mängel, die bereits bei der Übergabe an den Käufer (Regelfall; Ausnahmen beim Versandkauf) vorhanden waren. Wenn die Fernbedienung im Laufe des Gebrauchs kaputt geht, hat man nur - wenn überhaupt - Garantie-Ansprüche.

Außerdem gilt nach 11 Monaten die Beweislastumkehr nicht mehr, sodass man im Bestreitensfall alles nachweisen muss.

Gewährleistung bringt hier also nichts.

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RealSausi  18.04.2011, 09:06
@Ruedi

Was heißt "nachweisen muß"? Das Teil funktioniert nicht mehr. Was bleibt da nachzuweisen. Ein Produkt ist doch i.d.R. für eine Lebensdauer > 11 Mon. ausgelegt. Wenn es diese bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht erreicht, ist der Fehler doch schon beim Kauf im Produkt angelegt, auch wenn er erst später auftritt. Hier spricht der Gesetzgeber vom versteckten Mangel.

 Nach meinem Verständnis bezieht sich die Beweislast auch lediglich darauf, nachzuweisen, daß die Ware mangelhaft ist. Da die Fernbedienung nicht funktioniert, ist der Beweis eh erbracht. Es ist nicht die bestimmunggemäße Verwendung nachzuweisen.

Ein Nachweis bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist doch schon logisch unmöglich.

Wo ist denn die Frist von 11 Monaten festgelegt? Habe in BGB 434 und 435 nichts dazu gefunden.

$ 476 spricht von 6 Monaten.

Warum hat der Gesetzgeber 24 Monate Gewährleistung geschaffen, wenn diese nur bei Übergabe der Ware gelten soll? Das wäre doch völlig sinnfrei.

 

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