Muss der Autohänder die Zentralverriegelung innerhalb von 11 Monaten nach kauf erneut reparieren?

4 Antworten

Gebraucht oder neu gekauft ? Besteht ggf. noch eine Werksgarantie ?
Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen ?

Hast Du schon mal mit dem Händler gesprochen ?
Hast Du für die erste  'Reparatur' der ZV was schriftliches bekommen ?


Der Händler steht noch in der Gewährleistung.

Allerdings bist du aus der Beweislastumkehr raus. Das heisst, du müsstest nun beweisen, dass der Mangel, der jetzt auftritt, auch schon bei Übergabe vorhanden war und bei der Reparatur kurz danach nicht beseitigt wurde.

Ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass du diesen Nachweis führen kannst. Daher fürchte ich, du wirst auf den Kosten sitzen bleiben.

Aber versuchen kannst du es auf jeden Fall mal. Du hast ja nichts zu verlieren.

Vielen Dank für die vielen Antoworten.

Es ist ein 10 Jahre alter Gebrauchtwaagen.

Schriftlich habe ich nicht das da was repariert wurde.

Mit dem Händer habe ich schon gesprochen. Der will sich erstmal von dem ganzen nichts mehr annehmen. :(

normalerweise der Händler, auch wenn es ein gebrauchter ist.

die ZV ist ja kein verschleissteil, das sollte schon klappen und funktionieren!

Interesierter  17.02.2017, 13:03

Gesetzliche Sachmängelhaftung und Beweislastumkehr sind dir aber schon ein Begriff?

Im Übrigen kennt das deutsche Schuldrecht keine "Verschleissteile". Es kenn nur Verschleiss und die Unterscheidung, ob dieser so normal und erwartbar ist oder nicht.

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Tutmoses2017  17.02.2017, 13:09
@Interesierter

natürlich ist mir das ein begriff. aber wenns schonmal kaputt war, dann dürfte es ja nicht an dem besitzer liegen. da dürfte ja vom hersteller ein fehler vorhanden sien

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