Langzeitgarantie 2x nicht repariert?

2 Antworten

Du musst zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden!

Gewährleistung ist gesetzlich verankert und beläuft sich auf zwei Jahre ab Kauf. Im Rahmen dieser muss der Verkäufer dir Ware ohne Sachmängel entsprechend des Kaufvertrags übergeben. Im ersten Jahr nach Kauf gilt zudem die Beweislastumkehr. Bedeutet, in dieser Zeit muss der Händler beweisen, dass die Ware bei Übergabe mängelfrei war. Nach diesem Jahr hingegen musst du beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand.

Garantie ist hingegen eine Art zusätzliche Service- und Versicherungsleistung, die der jeweilige Verkäufer seinen Kunden kostenlos oder kostenpflichtig oben drauf gibt. Hierin enthalten ist nur das, was in dem dazugehörigen Vertrag (also zum Beispiel den AGB dazu) vereinbart wurde.

bei den sog. Langzeitgarantien wird das Gerät nicht zurückgenommen, sondern nur repariert. Deshalb rentieren sich solche "Versicherungen" nur sehr selten.

Otto hat recht