Handy 3mal kaputt,Geld Zurück?

5 Antworten

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§ 440 BGB:

Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn [...] die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen [...] ist.
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Damit kannst du ohne weitere Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
macuser12121212 
Fragesteller
 13.04.2022, 09:23

Vielen Lieben Dank 😊

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Ruf da an, meist lässt sich dass nur per Telefon und netten Service-Mitarbeiter regeln. Anderenfalls hat der Verkäufer das Recht es noch ein drittes mal zu versuchen es zu reparieren. Wenn nach 3mal den gleichen Fehler das selbe Problem besteht kannst du es rückerstatten lassen.

Ich weiß nixhg genau ob es geändert wurde, aber nach 6 Monaten oder 1 Jahr ? bist du in der nachweispflicht dass es schon von Anfang an kaputt war. Je nach Rechtslage also entweder 1 Jahr oder 6 Monaten hast du Glück oder Pech.

NoLies  10.04.2022, 19:24

Das ist falsch.

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macuser12121212 
Fragesteller
 10.04.2022, 19:46
@NoLies

Also kann ich das Handy (egal ob es nach den 6Monaten ist )umtauschen in Geld??

-Frage an NoLies☺️-

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NoLies  10.04.2022, 19:54
@macuser12121212

Weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass die Antwort falsch ist. Da der Verkäufer in der Nachweispflicht ist.

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UnknownIdent816  10.04.2022, 21:30
@NoLies

Nope, ist nicht richtig. Seit 2022 gilt das neue Gesetz das besagt dass die Beweislastumkehr des Verkäufers auf 1 Jahr verlängert wurde. Nach diesem Jahr muss der Käufer nachweisen dass das Produkt schon beim Kauf beschädigt war.

Bisher war es so: Tauchte sechs Monate nach Kauf ein Mangel bei der Ware auf, wurde davon ausgegangen, dass sie bereits beim Erwerb nicht in Ordnung war.

Diese Frist wurde jetzt auf zwölf Monate verdoppelt. 

  • Zeigt sich innerhalb eines Jahres ab dem Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand wird vermutet, dass die Ware mangelhaft ist. 
  • Die verlängerte Beweislastumkehr beim Verbrauchergeschäft hat damit eine empfindliche Verschärfung zulasten des Verkäufers erfahren. 
  • Trotz dieser gesetzlichen Vermutung muss der Käufer beweisen, dass 
  • der Mangel innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang aufgetreten ist und
  • der Mangel nicht auf normalem Verschleiß beruht.
  • Die gesetzliche Vermutung kann zwar - wie bisher - vom Verkäufer widerlegt werden, etwa wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass der Mangel durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurde. 
  • Eine solche Beweisführung kann aber aufwendig und schwierig sein. 

IHK-Tipp: Stellen Sie sich auf mehr langwierige Beschwerden ein.

Quelle:https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Vertragsrecht/Kaufrecht-2022/

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NoLies  10.04.2022, 22:36
@UnknownIdent816

Eben lies richtig. Last ist beim Verkäufer nicht Käufer. Von 6 Monaten schreibe ich nichts.

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UnknownIdent816  11.04.2022, 00:23
@NoLies

Hab ich in meinem anfänglichen Kommentar auch geschrieben. Ich sagte dass ich es nicht genau wüsste wie die Rechtslage zurzeit ist, deswegen auch je nach Rechtslage hast du Glück oder Pech.

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Noch mal einsenden erst beim 3 mal geht das.

Nein, der Händler hat zweimal das Recht auf Nachbesserung.