Gewährleistung auf Autoreparatur?
Ich habe vor 7 Monaten meinen Seat Ibiza in einer Seat Vertragswerkstatt reparieren lassen (defekter AGR Kühler). Die Reparatur ging zum Teil auf Kulanz (die Teile wurden zu 100% übernommen), da dies ein bekanntes Problem ist und häufig auftritt. Nun nach diesen 7 Monaten treten aber wieder die selben "Symptome" auf, weswegen ich vermute, dass wieder der AGR Kühler defekt ist. Da ich noch innerhalb der Gewährleistungszeit bin hab ich sofort bei der Werkstatt angerufen und meine Situation erklärt. Sie meinten allerdings die Gewährleistung ginge nur auf die Teile und NICHT die Arbeit. Stimmt das denn so und kann ich hier bei Seat selbst anfragen, dass sie die Arbeitskosten übernehmen (wenn es wirklich wieder der AGR Kühler ist)?
2 Antworten
also der Kühler hat eine Hersteller-Garantie, der Einbau ist nicht automatisch gewährleistet, nur wenn ihr es vorher (am besten schriftlich) vereinbahrt habt.
Material in der Gewährleistung ist Arbeitszeit nicht.