Gesetzliche Gewährleistung? Beweislastumkehr?
Hallo Ihr lieben. Ich hatte mitte letzten Jahres einen Kinderwagen gekauft. Im März waren die Räder (Hartgummi ohne Schlauch) aufgerissen. So daß sich dieser Gummi von der Kunststofffelge löst. Da waren 8 Monate seit kauf vergangen. Daraufhin hatte ich beim gewerblichen Verkäufer um Ersatz gebeten, der bis heute nicht angekommen ist. Der Händler möchte jetzt das ich beweise, das der Mangel bei Kauf bestanden hat. Muss ich das? Und wenn ja, wie? Ich habe ja nie Videos gedreht wenn ich damit spazieren war...
Kann ich nichts tun als auf Kulanz des Verkäufers hoffen?
Könnt ihr mir dazu was sagen? Was kann ich tun?
4 Antworten
Was kann ich tun?
So wie es aussieht - gar nichts. Es ist wirklich so, dass du beweisen müsstest, dass der Mangel schon von Anfang an bestand. Aber das war ja wohl nicht so, sonst hättest Du ja gleich reklamiert.
Dazu kommt, dass die Räder natürlich auch in gewissem Maße Verschleißteile sind. Wenn der Händler sich querstellt, hast Du keine Chance.
Aber es gibt auch leider käuflich keinen Ersatz.
Puh, das ist natürlich sehr blöd.
Da das ja nun auch Sicherheitsrelevant ist.
Hilft da leider nicht weiter.
Vielleicht kann der Händler ja wenigstens gegen Bezahlung Ersatzräder liefern. Würde ich ihm mal vorschlagen.
Der Händler ist so gut drauf, das ER mir mit einem Anwalt droht 😂😂
eBay macht es möglich
Und nein, ich habe dem Händler nichts getan. Ich wollte nur Ersatz 😅
Der Händler ist so gut drauf, das ER mir mit einem Anwalt droht
Tja, da kannst Du nur noch eines machen: eine entsprechenden Bewertung schreiben. Weshalb droht er Dir mit Anwalt?
Nach 6 Monaten endet die Beweislastumkehr, dann ist der Käufer in der Beweispflicht.
Beweisen wirst du das nicht können. Wirst ja kaum nen Sachverständigen dafür beauftragen. Zumal dann ohnehin offen ist, ob der Mangel wirklich beim Kauf schon bestand.
War hier zwar vorher, aber danke für die Erinnerung. Wenn sich solche Dinge ändern, die man sich über Jahre eingeprägt hat, tue ich mich oft schwer damit mir das Neue zu merken.
Du musst beweisen das der Fehler bereits beim Kauf bestand.
Das was du nutzen möchtest ist die Garantie.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und hat mit der gesetzlichen vorgeschriebenen Gewährleistung nichts zu tun. Wenn der Hersteller ne Garantie gegeben hat, wenden dich an den. Du müsstest beim Kauf dann auch ein Garantieheftchen o.ä. bekommen haben.
Der Verkäufer kann reparieren.
Ja das dachte ich auch, er tat es aber nicht seit ca 10 Wochen warte ich auf Ersatzräder, er weigert sich, ignoriert mich. Da der Kauf über eBay war, habe ich auch keine Chance, von denen Hilfe zu bekommen.
Aber es gibt auch leider käuflich keinen Ersatz. Ich müsste den Kinderwagen wegwerfen. Da das ja nun auch Sicherheitsrelevant ist.